MIKA-D 2.0 – Messinstrument zur Kompetenzanalyse-Deutsch
MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch) ist ein standardisiertes Messverfahren zur Feststellung der Deutschkompetenz von Kindern und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache. Durch die Anwendung von MIKA-D wird der außer- oder ordentliche Status dieser Schüler/-innen festgelegt und eine Zuteilung zu den Sprachfördermaßnahmen (Deutschförderklasse oder Deutschförderkurs) vorgenommen. Es wurde vom Bundesinstitut IQS (vormals BIFIE) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) entwickelt, um die Zuteilung in verschiedene Sprachfördermaßnahmen nach § 8h SchOG zu objektivieren.
Die Erhebung obliegt der Schulleitung unter allfälliger Heranziehung sonstiger geeigneter Lehrpersonen des Standorts. Die Auswertung erfolgt sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe simultan zur Testung
Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es nur mehr eine verpflichtende MIKA-D-Erhebung am Ende des Sommersemesters. Optionale Überprüfungen bei festgestelltem Lernfortschritt sind auch während des Semesters möglich.
Diese Onlineschulung wurde vom Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) entwickelt. Bei inhaltlichen Fragen zur Onlineschulung helfen wir Ihnen (Schulleitung!) gerne weiter:
📞 IQS-Hotline: 0662 620088-3600 (werktags von 8:00 bis 14:00 Uhr)
📧 E-Mail: mika@iqs.gv.at
MIKA-D 2.0 - Was ist neu?
MIKA‑D wurde gezielt weiterentwickelt, um mit MIKA-D 2.0 die vielfältigen sprachlichen Voraussetzungen von Schülerinnen und Schülern flexibel und differenziert zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Modularer Aufbau nach Kompetenzbereichen im Baukastensystem für flexible Anwendung:
- Auswahl aus mehreren Modulen pro Kompetenzbereich
- Mehrere Parallelversionen pro Modul zur Differenzierung
- Optionale Einstiegsmodule zur Orientierung
- Gleichgewichtung aller erhobenen Kompetenzbereiche im Gesamtergebnis
- Berücksichtigung der Beobachtungen der Lehrpersonen über die standardisierte Ergänzungsskala
- Anpassung an unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen und Heterogenität der Schülerinnen/Schüler
Wie läuft die Durchführung ab?
- Durchführung im Einzelsetting durch eine schulinterne Testleitung
- Dauer: ca. 20–30 Minuten pro Schülerin bzw. Schüler (inklusive Auswertung)
- Testzeitraum: Ende Sommersemester
Onlineschulung MIKA-D 2.0
Vor der ersten Durchführung muss jede Testleitung eine Onlineschulung zu MIKA-D 2.0 absolvieren. Die verpflichtende Onlineschulung bereitet Sie kompakt und strukturiert auf Ihre Aufgabe als Testleitung von MIKA‑D 2.0 ab dem Schuljahr 2026/27 vor.
Auch für bereits erfahrene MIKA-D-Testleitungen ist die Teilnahme an der Onlineschulung zu MIKA-D 2.0 verpflichtend. Wenn Sie bereits Erfahrung mit MIKA-D haben, können Sie die Ihnen bekannten Inhalte im Block D zur Verbstellung überspringen oder diese zur Auffrischung nochmals bearbeiten.
Die Onlineschulung muss nicht in einem Durchgang beendet werden. Sie können die Onlineschulung so oft durchführen, wie Sie wollen bzw. bis Sie sich in der Anwendung von MIKA-D sicher fühlen.
Die Bestätigung der Onlineschulung MIKA-D 2.0 wird Ihnen nach Abschluss des letzten Inhalts via Mail zugesandt!
Standardisierte Ergänzungsskala zu MIKA-D 2.0
Bei Schülerinnen/Schüler, die das Gesamtergebnis „ordentlicher Status“ oder „ao. Status im Deutschförderkurs“ aufgrund einer fehlenden Leistung in einem Modul knapp verfehlen, diese Leistung im Unterricht aber bereits gezeigt haben, kann die MIKA-D-Testleitung, wenn sie die Schülerin/den Schüler auch unterrichtet die Ergänzung dokumentieren.
Es kann die fehlende Leistung in einem der vier MIKA-D-Module (Modul 1: Verbstellung, Modul 2: W-Fragen, Modul 3: Lesen im Satz (Sekundarstufe: bzw. Text), Modul 4: Beschreiben bzw. Erzählen) kompensiert werden.
Wie erfolgt die Dokumentation?
Art und Datum der Kompensation (Bsp.: Leistungsfeststellungen des Schülers, dokumentierte Beobachtungsaufzeichnung eines indizierten Gesprächs im Schulalltag, selbstständig verfasste Schülertexte, Aufzeichnungen der Förderplamung USB DaZ) werden im Auswertungsbogens eingetragen.
Für den Wechsel in den ordentlichen Status:
Die Ergänzungsskala kann für den Wechsel in den ordentlichen Status nur angewendet werden, wenn in keinem Modul das Ergebnis „intensiver Deutschförderbedarf (o)“ vorliegt.
Anhand der Ergebnisse in Leistungsfeststellungen sollte klar dokumentiert sein, dass die Schülerin/der Schüler dem Unterricht im ordentlichen Status in der Regelklasse folgen kann.
Sprachstandsfeststellung mit MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch)
- Bundesministerum Bildung: MIKA-D 2.0 – was ist neu?
- IQS: MIKA-D 2.0 zur Feststellung des (außer-)ordentlichen Status
- BD OÖ: Informationen zum verpflichtenden Einsatz des Instruments zur Feststellung des (außer‐) ordentlichen Status in Deutsch ab April 2019 (MIKA‐D), A9-128/1-19 vom 22.01.2019
- BD OÖ: Information zum verpflichtenden Einsatz des Instruments MIKA-D Sekundarstufe ab April 2020, PäD-2/12-2020 vom 04.02.2020
- BD OÖ: Informationen zu MIKA-D 2.0 (verpflichtende Sprachstandsfeststellung)
Fragen & Antworten zu MIKA-D
Wann kommt das Testinstrument zum Einsatz?
- im Rahmen der Schülereinschreibung
- beim Schuleintritt von Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteigern
- Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es nur mehr eine verpflichtende MIKA-D-Erhebung am Ende des Sommersemesters. Optionale Überprüfungen bei festgestelltem Lernfortschritt sind auch während des Semesters möglich.
Brauche ich die Einverständniserklärung der Eltern zur Durchführung?
Für die Durchführung von MIKA-D benötigen Sie keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Kann das Instrument den Eltern gezeigt werden?
Das Instrument ist ausschließlich für die Anwenderinnen und Anwender an den Schulen bestimmt. Diese Maßnahme dient dazu, dass die konkreten Beispiele nicht zu rasch in Umlauf kommen, weil sich das Messinstrument damit zu schnell „abnützen“ würde. Dies ist auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler, weil sonst kein aussagekräftiges Ergebnis und folglich keine passgenaue Förderung möglich ist.
Was sollen wir mit dem alten MIKA-D-Material machen?
Ab dem Schuljahr 2026/27 ist ausschließlich das weiterentwickelte Instrument MIKA-D 2.0 im Einsatz. Entsorgen Sie daher die bisherigen MIKA-D-Materialien sachgerecht.
Dürfen Ton-/Sprachaufnahmen aufgezeichnet werden, um die Auswertung zu erleichtern?
Die Erhebung mit MIKA-D sieht vor, die Ergebnisse simultan auszuwerten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Testdurchführung sicherheitshalber anhand eines Diktiergeräts aufzunehmen, vor allem bei den ersten Erhebungen. Somit können Sie, falls Sie Unsicherheiten bei der Auswertung hatten, die Antworten der Schülerin/des Schülers im Nachhinein noch einmal kontrollieren. Beachten Sie den Datenschutz: Verwenden Sie hierfür kein Handy, sondern ein handelsübliches Diktiergerät. Die Sprachaufnahme darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und muss direkt nach der Auswertung gelöscht werden.
Weitere FAQS finden Sie in der Onlineschulung!