Aktuelles


Förderplanungen und Jahresplanungen für Sprachförderguppen (DKu, DKm, ONDES)
Das neue Förderplanformular sowie bereits ausgefüllte Förder- und Jahresplanungen stehen ab sofort zum Download auf diesem Padlet bereit. Das Padlet wird laufend mit aktuellen Förderplanungen ergänzt.

MIKA-D – Die nächste verpflichtende Testung findet erst wieder im Jänner 2026 statt!
Der Testzeitraum für die MIKA-D Testungen ist bereits vorbei! Die Änderung der Sprachfördermaßnahme wird am 1.Tag nach den Sommerferien – also am 07.09.2025 in e*Sa datiert! Somit gelten die Beurteilungskriterien der Sprachfördermaßnahme, die im Sommersemester besucht wurde! Mit Ausnahme der Kinder, die ausreichende Deutschkenntnisse erreicht haben.
Der nächste Mika-D Testzeitraum findet im Jänner/Februar 2026 statt. Außer ein außerordentliches Kind, hat die Sommerschule 2025 besucht. Dann ist eine Mika-D Testung in den ersten beiden Schulwochen des neuen Schuljahres möglich.
Alle Informationen zur MIKA-D Testung sind hier gesammelt.

Richtlinien zur Beurteilung von Kindern im außerordentlichen Status
Unter diesem Link befinden sich die zusammengefassten Richtlinien für ao Kinder in der Deutschförderklasse und im Deutschförderkurs in Bezug auf Aufstieg und Beurteilung zum Download.
Falls weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich gern telefonisch an uns oder nehmen an unseren Onlinesprechstunden teil.

Erstsprachenunterricht ESU
Der muttersprachliche Unterricht wurde mit der neuen Lehrplangeneration 2023 in "Erstsprachenunterricht ESU" umbenannt und ist Teil des österreichischen Regelschulwesens. Ziel ist es, die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu festigen und bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen. Zudem werden Lese- und Schreibfertigkeiten vermittelt. Der Erstsprachenunterricht trägt damit zu einer mehrsprachigen Identitätsentwicklung bei und unterstützt die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation.
Daher wird die Teilnahme von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern am Erstsprachenunterricht ausdrücklich empfohlen.
Der Erstsprachenunterricht ist grundsätzlich in jeder Sprache möglich, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.