Aktuelles

Der muttersprachliche Unterricht wurde mit der neuen Lehrplangeneration 2023 in "Erstsprachenunterricht ESU" umbenannt und ist Teil des österreichischen Regelschulwesens. Ziel ist es, die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu festigen und bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen. Zudem werden Lese- und Schreibfertigkeiten vermittelt. Der Erstsprachenunterricht trägt damit zu einer mehrsprachigen Identitätsentwicklung bei und unterstützt die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation.
Daher wird die Teilnahme von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern am Erstsprachenunterricht ausdrücklich empfohlen.
Der Erstsprachenunterricht ist grundsätzlich in jeder Sprache möglich, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Rundschreiben Nr. 8/2025 Standardisierte Ergänzungsskala zu MIKA-D
Die Anwendung der Ergänzungsskala liegt im fachlichen Ermessen der Lehrperson.
Die Ergänzungsskala kommt dann zum Einsatz, wenn
- eine Schülerin oder ein Schüler das MIKA-D Ergebnis "mangelhaft" und somit den Wechsel in den Deutschförderkurs knapp verfehlt hat ODER
- eine Schülerin oder ein Schüler das MIKA-D Ergebnis "ausreichend" und somit den Wechsel in den ordentlichen Status knapp verfehlt hat.
- Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht die entsprechenden Leistungen zur Kompensation zeigt und diese dokumentiert sind.
- Die Ergänzungsskala kann nicht im Rahmen der Aufnahme in die Schule angewendet werden.
Das Handbuch, die Unterlagen und die Videozugänge befinden sich im Downloadbereich der MIKA-D Onlineschulung.

MIKA-D – „Optionaler“ Testzeitraum (Mo, 24.02.2025 – Di, 29.04.2025)
Die Testung außerhalb des verpflichtenden Testzeitraums setzt voraus, dass ein deutlicher Lernfortschritt zu verzeichnen ist und nach Einschätzung der Lehrperson(en) die Möglichkeit besteht, dass die Schülerin oder der Schüler das Semester bzw. das Unterrichtsjahr mit positiver Beurteilung abschließt. Für die pädagogische Einschätzung des Lernfortschritts ist USB DaZ (oder ein vergleichbares Instrument) einzusetzen.
Erzielt eine Schülerin bzw. ein Schüler das Ergebnis „mangelhaft“, wechselt sie/er sofort von der Deutschförderklasse in den Deutschförderkurs.
Erzielt eine Schülerin bzw. ein Schüler das Ergebnis „ausreichend“, setzt sie/er den Schulbesuch sofort als ordentliche Schülerin bzw. ordentlicher Schüler im Regelunterricht (Regelklasse) fort. (siehe Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter S.21)
Achtung: Der Übertritt in eine andere Schulart von der 4. auf die 5. bzw. von der 8. auf die 9. Schulstufe ist nur als ordentliche/r Schüler/in mit einem Jahreszeugnis möglich. (siehe Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter S.24)

Unter diesem Link befinden sich die zusammengefassten Richtlinien für ao Kinder in der Deutschförderklasse und im Deutschförderkurs in Bezug auf Aufstieg und Beurteilung zum Download.
Falls weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich gern telefonisch an uns oder nehmen an unseren Onlinesprechstunden teil.

Das neue Förderplanformular sowie bereits ausgefüllte Förderplanungen stehen ab sofort zum Download auf diesem Padlet bereit. Es werden laufend Förderplanungen ergänzt.
