Aktuelles

Impulsvortrag von Prof. Josef Leisen beim Online-Austausch  „Sprachprofessioneller/-bewusster Unterricht im Fach“
Herr Prof. Josef Leisen unseren Online-Austausch vom 20.01. mit einem sehr informativen Inpulsvortrag bereichert! Zudem hat Herr Leisen seine Unterlagen zum Nachschaun zur Verfügung gestellt! Herzlichen Dank dafür!

Das LRS - WEBINAR "Sicherheit im Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten" 
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl wurde die Teilnehmerkapazität der Videokonferenz beim ersten Termin im November rasch erreicht. Leider konnten nicht alle Kolleginnen und Kollegen an dem Webinar teilnehmen. Gerne bieten wir das Webinar am 28. Jänner von 16:00-17:30 Uhr noch einmal an!

MIKA-D – Die verpflichtende Testung findet im Jänner/Februar 2026 statt!

Der nächste verpflichtende Mika-D Testzeitraum findet "vom ersten Tag nach den Weihnachtsferien bis zu den Semesterferien" statt. Getestet werden alle Kinder, die sich im außerordentlichen Status befinden - also alle Schülerinnen und Schüler, die im Wintersemester einer Sprachfördergruppe (DKm, DKu) zugeordnet sind.

Das Ergebnis dieser Testung bestimmt die Sprachfördermaßnahme, der das Kind im Sommersemester zuzuordnen ist:
► Kinder mit dem Ergebnis "Dku" (ungenügende Deutschkenntnisse) besuchen im Sommersemester weiterhin den Unterricht der Deutschförderklasse.
► Kinder mit dem Ergebnis "Dkm" (mangelhafte Deutschkenntnisse) besuchen im Sommersemester den Deutschförderkurs.
► Kinder mit dem Ergebnis "Dka" (ausreichende Deutschkenntnisse) treten im Sommersemester in den ordentlichen Status anderer Erstsprache (ONDES) über.

Die Änderung der Sprachfördermaßnahme wird am 1.Tag nach den Semesterferien – also am 23.02.2026 in e*Sa datiert!

ACHTUNG: Jede Lehrperson, die eine MIKA-D Testung durchführt, muss vorher die Online-Schulung des Bundes absolvieren! Die Passwörter und Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Schulleitung.

Alle Informationen zur MIKA-D Testung sind hier gesammelt.

Förderplanungen und Jahresplanungen für Sprachförderguppen (DKu, DKm, ONDES)

Das neue Förderplanformular sowie bereits ausgefüllte Förder- und Jahresplanungen stehen ab sofort zum Download auf diesem Padlet bereit. Das Padlet wird laufend mit aktuellen Förderplanungen ergänzt.

Erstsprachenunterricht ESU

Der muttersprachliche Unterricht wurde mit der neuen Lehrplangeneration 2023 in "Erstsprachenunterricht ESU" umbenannt und ist Teil des österreichischen Regelschulwesens. Ziel ist es, die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu festigen und bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen. Zudem werden Lese- und Schreibfertigkeiten vermittelt. Der Erstsprachenunterricht trägt damit zu einer mehrsprachigen Identitätsentwicklung bei und unterstützt die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation.

Daher wird die Teilnahme von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern am Erstsprachenunterricht ausdrücklich empfohlen.

Der Erstsprachenunterricht ist grundsätzlich in jeder Sprache möglich, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Rundschreiben 9/2025 Richtlinien zum Erstsprachenunterricht

Als Handreichung zum ESU Unterricht wurde nun ein Leitfaden erstellt, in dem alle Aufgaben, die in einem Schuljahr in diesem Bereich zu erledigen sind, terminlich geordnet sind.

Leitfaden Erstsprachenunterricht ESU

Richtlinien zur Beurteilung von Kindern im außerordentlichen Status

Unter diesem Link befinden sich die zusammengefassten Richtlinien für ao Kinder in der Deutschförderklasse und im Deutschförderkurs in Bezug auf Aufstieg und Beurteilung zum Download.

Falls weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich gern telefonisch an uns oder nehmen an unseren Onlinesprechstunden teil.