Ausbildungspflicht bis 18

In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Ziel ist, alle jungen Menschen besser auf das spätere Arbeitsleben vorzubereiten.