| Testzeitraum | Ergebnis | Folge |
| MIKA-D-Testung am Ende des Wintersemesters bzw. am Ende des Sommersemesters | MIKA-D-Ergebnis "ausreichend" |
DFKurs Schüler/in kann sofort in den ordentlichen Status wechseln, wenn am Ende des Sommersemesters eine positive Beurteilung in allen Gegenständen möglich ist |
| MIKA-D-Ergebnis "mangelhaft" |
Aus Deutschförderklasse: Schüler/in wechselt mit Beginn des nächstfolgenden Semesters von Deutschförderklasse in den Deutschförderkurs Aus Deutschförderkurs: Schüler/in besucht weiterhin den Deutschförderkurs |
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| MIKA-D-Ergebnis "ungenügend" |
Schüler/in besucht im nächstfolgenden Semester weiterhin die Deutschförderklasse (außer nach Ablauf der vier Semester im außerordentlichen Status) |
Schülerinnen und Schüler der 0VS steigen grundsätzlich auf?
Die Vorstufe ist ungeachtet der sprachlichen Fähigkeit maximal ein Schuljahr lang zu besuchen. Grundsätzlich steigt daher jede Schülerin/jeder Schüler nach der Vorschule auf.
(ao Schülerinnen und Schüler der Vorstufe erhalten weder eine Schulnachricht noch eine Semesterinformation, jedoch zu Unterrichtsjahresende eine Schulbesuchsbestätigung mit dem Vermerk „teilgenommen“.)
Darf eine Schülerin/ein Schüler von mangelhaft auf ungenügend zurückfallen?
Grundsätzlich sollte dies nicht passieren, da die Deutschförderung ja genau darauf abzielt, dass die Schülerin/der Schüler besser Deutsch lernt. Eine konkrete gesetzliche Regelung ist aber nicht vorhanden die es ausschließen würde, dass eine Schülerin/ein Schüler von mangelhaft auf ungenügend zurückfällt.
Darf eine Schülerin bzw. ein Schüler mit Dku beurteilt werden?
Ja, die Schülerin bzw. der Schüler darf in jenen Pflichtgegenständen beurteilt werden, welche in der Regelklasse absolviert werden.
Diese bekommen eine Schulbesuchsbestätigung im Sinne des §7 Abs. 1a Zeugnisformular-Verordnung.
Darf eine Schülerin/ein Schüler mit DKm beurteilt werden?
Gemäß § 22 Abs. 11 SchUG sind ao Schülerinnen und Schüler dann nicht zu beurteilen, wenn die Schülerin/der Schüler aufgrund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache mit ao-Status aufgenommen wurde und sie/er aufgrund dessen die erforderlichen Leistungen nicht erbringt. Eine allfällige Beurteilung der Leistungen der ao Schülerinnen und Schüler ist unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten (§ 18 Abs 9 SchUG) vorzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler eines Deutschförderkurses erhalten eine Schulbesuchsbestätigung. Eine Benotung erfolgt nur dann, wenn die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Leistungen erbringen können – unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse – und diese für eine Benotung ausreichen.
Wie viele Fächer können beurteilt werden? Gibt es eine Obergrenze?
Schülerinnen und Schüler eines Deutschförderkurses können unter Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten beurteilt werden (§ 18 Abs 9 SchUG).
Darf eine Schülerin/ein Schüler mit ao-Status eine Frühwarnung erhalten?
Wenn die Leistungen der Schülerin/des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende eines Semesters mit "Nicht genügend" zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und der Schülerin/dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder der Klassenvorständin oder von der unterrichtenden Lehrkraft Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem).
Dürfen ao Schülerinnen und Schüler, welche bei der verpflichtenden Testung am Ende des Sommersemesters das MIKA-D Ergebnis „mangelhaft“ erreichen, in die nächsthöhere Schulstufe aufsteigen?
Ja, ein Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe ist möglich, sofern die Klassen- bzw.- Schulkonferenz eine positive Leistungsprognose treffen kann.
Ein Aufsteigen aus der Deutschförderklasse ist möglich, sofern die Schülerin/der Schüler bei der verpflichtenden Testung am Ende des Sommersemesters bei der MIKA-D Testung ein „mangelhaftes“ Ergebnis erreicht hat und die Klassen- bzw. Schulkonferenz feststellt, dass diese/dieser auf Grund der Leistungen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.
Ein Aufsteigen mit einem MIKA-D Ergebnis „ungenügend“ ist weiterhin nicht möglich.
Ein Aufsteigen aus dem Deutschförderkurs ist möglich, wenn die Schulbesuchsbestätigung
- In allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung gem. § 22 Abs. 11 Z 1 SchUG aufweist und in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht Genügend“ enthält oder
- In zumindest einem Pflichtgegenstand eine Beurteilung mit „Nicht Genügend“ oder eine Nichtbeurteilung aufweist und die Klassenkonferenz bzw. an Schulen mit Klassenlehrersystem die Schulkonferenz feststellt, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf Grund der Fortschritte im Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch und der Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe aufweist.
Dürfen ao Schülerinnen und Schüler von der vierten Klassen Volksschule in die erste Schulstufe einer Mittelschule übertreten?
Schülerinnen und Schüler, die am Ende des zweiten Semesters außerordentliche Schülerinnen und Schüler sind und bei der verpflichtenden Testung am Ende des Sommersemesters bei der MIKA-D Testung ein „mangelhaftes“ Ergebnis erreichen, sind berechtigt von der Volksschule in die Mittelschule überzutreten, sofern die Klassen- bzw. Schulkonferenz eine positive Leistungsprognose abgibt und die Mittelschule als bessere Entwicklungsmöglichkeit erachtet wird.
Die begründete Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule ersetzt das Jahreszeugnis der vierten Klasse Volksschule.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu Schulschluss eine Schulbesuchsbestätigung.
Ein Übertritt mit Deutschkenntnissen „ungenügend“ ist auch weiterhin nicht möglich.
Dürfen zusätzlich zur Verpflichtenden MIKA- D Testung am Ende des Sommersemesters weitere Testungen durchgeführt werden?
Zur Feststellung des Sprachstandes ist jedenfalls am Ende des Sommersemesters eine MIKA-D Testung durchzuführen. Optionale Testungen während des Semesters bzw. am Ende des Wintersemesters sind bei Lernfortschritt weiterhin möglich und sinnvoll.
Der Besuch der Deutschförderklasse oder des Deutschförderkurses kann auf Basis einer optionalen Testung mit dem Testergebnis „ausreichend“ jederzeit beendet werden.