Deutschförderklassen - Deutschförderkurse

Welche Ergebnisse muss die MIKA-D Testung ergeben, damit zu Zuweisung in eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs erfolgt?

MIKA-D

Test Ende

Wintersemester

Sprachkenntnisse

ausreichend

Besuch des Regelunterrichts als ord. SchülerIn im Sommersemester

Sprachkenntnisse

mangelhaft

Teilnahme am Deutschförderkurs im Sommersemester

Sprachkenntnisse

ungenügend

Besuch der Deutschförderklasse im Sommersemester

MIKA-D

Test Ende

Sommersemester

Sprachkenntnisse

ausreichend

Aus Deutschförderklasse: Besuch des Regelunterrichts als ord. SchülerIn derselben oder der nächsten Schulstufe im nächstfolgenden Schuljahr, je nach Entscheid der Klassen- oder Schulkonferenz.
 

Aus Deutschförderkurs: Besuch des Regelunterrichts als ord. SchülerIn derselben oder der nächsten Schulstufe im nächstfolgenden Schuljahr, je nachdem, ob bereits eine positive Beurteilung unter Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen möglich war.

Sprachkenntnisse

mangelhaft

Aus Deutschförderklasse: Teilnahme am Deutschförderkurs auf derselben Schulstufe im nächstfolgenden Schuljahr.
 

Aus Deutschförderkurs: Weiterhin Teilnahme am Deutschförderkurs derselben oder der nächsten Schulstufe im nächstfolgenden Schuljahr, je nachdem, ob bereits eine positive Beurteilung unter Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen möglich war.

Sprachkenntnisse

ungenügend

Besuch der Deutschförderklasse derselben Schulstufe im nächstfolgenden Schuljahr.

 

Überblick über die Zeiträume für die MIKA-D Testung:

  Beginn des Schuljahres während des Wintersemesters Ende des Wintersemesters während des Sommersemesters Ende des Sommersemesters
Testzeitraum Testung am Beginn des Schuljahres nach Teilnahme an der Sommerschule (vgl. § 18 Abs. 16 SchUG) Testung während des Wintersemesters
(vgl. § 18 Abs. 14 und 15 SchUG)
Testung im Testzeitraum am Ende des Wintersemesters
(vgl. § 18 Abs. 14 und 15 SchUG)
Testung während des Sommersemesters
(vgl. § 18 Abs. 14 und 15 SchUG)
Testung im Testzeitraum am Ende des Sommersemesters
(vgl. § 18 Abs. 14 und 15 SchUG)
verpflichtend/
optional
optional* optional
anlassbezogen*
verpflichtend* optional
anlassbezogen*
verpflichtend*
Beginn und Ende des Testzeitraums Innerhalb der ersten zwei Schulwochen Beginn: erster Tag der dritten Schulwoche
Ende: Beginn der Weihnachtsferien
Beginn: erster Schultag nach den Weihnachtsferien
Ende: letzter Schultag vor Beginn der Semesterferien
Beginn: erster Schultag des Sommersemesters
Ende: 29. April
Beginn: 30. April
Ende: Freitag der dritten Woche vor Ende des Unterrichtsjahres
Voraussetzung Besuch der Sommerschule in den Hauptferien Feststellung eines raschen Lernfortschritts auf Grundlage der Sprachstandsbeobachtung mit USB DaZ   Feststellung eines raschen Lernfortschritts auf Grundlage der Sprachstandsbeobachtung mit USB DaZ  

* Es wird empfohlen, die MIKA-D-Testung nicht öfter als drei Mal pro Semester (inkl. verpflichtender Testung am Semesterende) durchzuführen.

 

Kinder der 0VS steigen grundsätzlich auf?

Die Vorstufe ist ungeachtet der sprachlichen Fähigkeit maximal ein Schuljahr lang zu besuchen. Grundsätzlich steigt daher jedes Kind nach der Vorschule auf.

(Ao. SchülerInnen der Vorstufe erhalten weder eine Schulnachricht noch eine Semesterinformation, jedoch eine Schulbesuchsbestätigung mit dem Vermerk „teilgenommen“.)

 

Kann ein Kind von mangelhaft auf ungenügend zurückfallen?

Grundsätzlich sollte dies nicht passieren, da die Deutschförderung ja genau darauf abzielt, dass das Kind besser Deutsch lernt. Eine konkrete gesetzliche Regelung ist aber nicht vorhanden die es ausschließen würde, dass ein Kind von mangelhaft auf ungenügend zurückfällt.

Lediglich im Rahmen der Corona-Pandemie galt: Falls der Schüler aufgrund der Corona-Pandemie wieder Rückschritte macht und die sprachliche Kompetenz auf ein ungenügendes Maß sinkt, bleibt der Schüler trotzdem im Deutschförderkurs. Es sind jedoch geeignete Fördermaßnamen vorzunehmen.

Dies stellt eine Ausnahmeregelung dar, da angenommen werden kann, dass bei erneut regelmäßigem Deutschkontakt das Wissen rasch wieder zurückkehrt und ein Anschluss gefunden werden kann.

 

Muss ein Kind mit DKu beurteilt werden?

Die Leistungen der SchülerInnen einer Deutschförderklasse unterliegen keiner Beurteilung. Die Entscheidung über die Form des weiteren Schulbesuchs wird über die standardisierte Testung mit MIKA-D getroffen. § 18 Abs 14 SchUG legt ausdrücklich fest, dass die von SchülerInnen von Deutschförderklassen erbrachten Leistungen keiner Beurteilung unterliegen; somit steht neben jedem Gegenstand „nicht beurteilt“.

Die SchülerInnen in Deutschförderklassen erhalten eine Schulbesuchsbestätigung gemäß der Zuteilung zur Regelklasse. Der Besuch der Deutschförderklasse wird darin vermerkt (§ 7 Abs 1a Zeugnisformular-Verordnung).

 

Kann ein Kind mit DKu beurteilt werden?

Die Leistungen der SchülerInnen einer Deutschförderklasse unterliegen keiner Beurteilung. Die Entscheidung über die Form des weiteren Schulbesuchs wird über die standardisierte Testung mit MIKA-D getroffen. § 18 Abs 14 SchUG legt ausdrücklich fest, dass die von SchülerInnen von Deutschförderklassen erbrachten Leistungen keiner Beurteilung unterliegen; somit steht neben jedem Gegenstand „nicht beurteilt“.

Die SchülerInnen in Deutschförderklassen erhalten eine Schulbesuchsbestätigung gemäß der Zuteilung zur Regelklasse. Der Besuch der Deutschförderklasse wird darin vermerkt (§ 7 Abs 1a Zeugnisformular-Verordnung).

 

Muss ein Kind mit DKm beurteilt werden?

Gemäß § 22 Abs 11 SchUG sind ao SchülerInnen dann nicht zu beurteilen, wenn der/die SchülerIn aufgrund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache mit ao-Status aufgenommen wurde und er/sie aufgrund dessen die erforderlichen Leistungen nicht erbringt. Eine allfällige Beurteilung der Leistungen der ao SchülerInnen ist unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten (§ 18 Abs 9 SchUG) vorzunehmen. Die SchülerInnen eines Deutschförderkurses erhalten eine Schulbesuchsbestätigung. Eine Benotung erfolgt nur dann, wenn die SchülerInnen die erforderlichen Leistungen erbringen können – unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse – und diese für eine Benotung ausreichen.

 

Kann ein Kind mit DKm beurteilt werden?

Gemäß § 22 Abs 11 SchUG sind ao SchülerInnen dann nicht zu beurteilen, wenn der/die SchülerIn aufgrund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache mit ao-Status aufgenommen wurde und er/sie aufgrund dessen die erforderlichen Leistungen nicht erbringt. Eine allfällige Beurteilung der Leistungen der ao SchülerInnen ist unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten (§ 18 Abs 9 SchUG) vorzunehmen. Die SchülerInnen eines Deutschförderkurses erhalten eine Schulbesuchsbestätigung. Eine Benotung erfolgt nur dann, wenn die SchülerInnen die erforderlichen Leistungen erbringen können – unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse – und diese für eine Benotung ausreichen.

 

Wie viele Fächer können beurteilt werden? Gibt es eine Obergrenze?

SchülerInnen eines Deutschförderkurses können unter Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten beurteilt werden (§ 18 Abs 9 SchUG).

 

Kann ein Kind mit ao Status eine Frühwarnung erhalten?

Wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende eines Semesters mit "Nicht genügend" zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und der Schülerin bzw. dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder der Klassenvorständin oder von der unterrichtenden Lehrkraft Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem).

 

Kann ein ao Kind mit DKm mit einem „Nicht Genügend“ aufsteigen?

SchülerInnen sind nur berechtigt aufzusteigen, wenn deren Schulbesuchsbestätigung in allen Pflichtgegenständen eine positive Beurteilung aufweist. Sie sind jedoch genauso wie ordentliche Schüler berechtigt, bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen mit einem „Nicht Genügend“ aufzusteigen (§ 25 Abs 2 SchUG).

 

Wie gestaltet sich der Übertritt von ao Kindern in die MS?

Gemäß § 28 Abs 1 SchUG ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Stufe der Volksschule Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Stufe einer Mittelschule. Das Zeugnis der 4. Stufe der Volksschule muss in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweisen und in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthalten.

 

Was passiert, wenn ein Kind nach 4 Semestern ao noch immer als ungenügend oder mangelhaft eingestuft wird?

Ao SchülerInnen die am Ende des vierten Semesters getestet werden, sind unabhängig vom Testergebnis im darauffolgenden Semester als ordentliche SchülerInnen anzusehen. Die Aufstiegsregelungen am Ende des Sommersemesters erfolgen je nach Testergebnis.

 

Muss die MIKA-D Testung auch im 4. Semester des ao Status durchgeführt werden?

Ja.

 

Wann sollen Quereinsteiger getestet werden?

Entweder sie kommen schon mit Status aus einer anderen Schule (Status wird übernommen)

Oder sie werden direkt bei Einstieg getestet.

 

Kann außerhalb des Testzeitraumes getestet werden?

Ja, MIKA-D Testungen dürfen auch außerhalb des Testzeitraumes durchgeführt werden. In Anlehnung an die Deutschförderkurse besteht nun auch für Schüler/innen in Deutschförderklassen die Möglichkeit die Testzeiträume flexibler zu gestalten. Dadurch soll ein rechtzeitiger Wechsel in den ordentlichen Status und damit verbunden auch ein Übertritt in eine andere Schulart ermöglicht werden.

Der Besuch der Deutschförderklasse oder des Deutschförderkurses kann auf Basis einer Testung außerhalb des Testzeitraumes mit dem Testergebnis „ausreichend“ jederzeit beendet werden.

 

Wenn ein ao Kind z.B. im WS beurteilt wird (zB in Mathematik), muss es im SS auch beurteilt werden? Oder kann es bei Leistungsabfall unbeurteilt bleiben?

Es handelt sich im Bereich der Pflichtschulen immer um eine Jahres- und nicht um eine Semesterbeurteilung.