Eltern und Erziehungsberechtigte

Wie bzw. wo kann ich mich/mein Kind anmelden?

Anmelden kann man sich telefonisch oder per E-Mail an der zuständigen Beratungsstelle. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns einen Terminvorschlag für ein Erstgespräch.

 

Wie lange dauert es bis ich/mein Kind einen Termin bekomme?

Wir versuchen ehestmöglich Termine anzubieten. Manchmal kann es aufgrund von vielen Anfragen zu einer etwas längeren Wartezeit kommen.

In Krisenfällen können Sie sich zum Beispiel an die Krisenhilfe OÖ unter 0732/2177 wenden.

 

Kann ich verpflichtet werden, zur Schulpsychologie zu gehen?

Wir sind ein unabhängiges Unterstützungsangebot im System Schule, das auf Freiwilligkeit beruht. Sie können nicht verpflichtet werden, zu uns zu kommen oder Ihr Kind anzumelden. Es macht jedoch Sinn zu klären, wieso es jemand für ein gute Idee hält – es können berechtigte Sorgen dahinterstecken.

 

Wo findet das Erstgespräch statt?

Das Erstgespräch findet an der zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstelle statt. Wenn es einen Sprechtag in der Nähe gibt, können auch dort Termine stattfinden. Näheres dazu erfahren Sie im Sekretariat der jeweiligen Beratungsstelle. Uns ist es wichtig, dass wir einen geschützten Raum zum Wohlfühlen für die Gespräche anbieten.

 

Was kostet eine Beratung in der Schulpsychologie?

Die Beratungen sind kostenlos.

 

Wie viele Beratungsgespräche kann ich/können wir in Anspruch nehmen?

Das ist sehr individuell und wird gemeinsam mit der Psychologin bzw. dem Psychologen vereinbart.

 

Wie läuft ein Beratungsprozess ab?

Zu Beginn findet ein Gespräch statt, in dem wir uns ausreichend Zeit nehmen, Ihr Anliegen zu besprechen. Im Zuge dessen werden der Rahmen, mögliche Ziele und ein grober Zeitplan definiert.

Wenn Sie bereits themenrelevante Befunde oder Unterlagen vorliegen haben, kann es hilfreich sein, diese zum Gespräch mitzubringen.

 

Erfährt jemand, worüber wir mit der Schulpsychologin/dem Schulpsychologen reden? Zum Beispiel die Schule?

Schulpsycholog/innen haben Schweigepflicht. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein besonderer Anlass zur Sorge besteht, beispielsweise wenn jemand sich akut in Gefahr befindet.

Ein Kontakt und Informationsaustausch mit der Schule Ihres Kindes kann sinnvoll sein, erfolgt jedoch nur mit Ihrem Einverständnis. 

 

Mit welchen Themen können wir uns an die Schulpsychologie wenden?

Grundsätzlich können sämtliche Themen aus dem Bereich Psychologie und Schule an uns herangetragen werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie in der zuständigen Beratungsstelle an, und wir besprechen gemeinsam, wie wir Sie am besten unterstützen können.

Veröffentlicht am 20.02.2023