Pädagoginnen und Pädagogen

Ich mache mir Sorgen um eine Schülerin/einen Schüler?

Sie können sich als Lehrperson bei der Schulpsychologie melden und beraten lassen. Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch die Sorgen thematisieren und mögliche Hilfestellungen im Rahmen eines Coachings überlegen. Des Weiteren können Sie sich auch an schulinterne Helfer/innensysteme wenden, wie z.B. Betreuungslehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen oder Schulärztinnen/Schulärzte. Im akuten Krisenfall ist die Krisenhilfe die erste Anlaufstelle.

 

Kann man Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte dazu verpflichten, sich bei der Schulpsychologie zu melden?

Unser Angebot basiert auf Freiwilligkeit und setzt die Bereitschaft der Klient/innen zur Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie voraus. Die Anregung, ein unverbindliches Gespräch auszuprobieren, erleichtert manchmal die Hürde des Erstkontakts.

 

Eine Schülerin/ein Schüler zeigt in der Klasse herausforderndes Verhalten – kann ich sie/ihn/die Familie zu euch schicken?

Sie können Schüler/innen und Erziehungsberechtigte auf das Angebot der Schulpsychologie aufmerksam machen, uns empfehlen oder unsere Kontaktdaten weitergeben. Ob sich die Personen dann bei uns melden, obliegt deren Verantwortung. Kinder unter 14 Jahren müssen von Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Schüler/-innen über 14 Jahre können sich direkt an uns wenden.

Unabhängig davon können auch Lehrer/innen und Schulleiter/innen selbst eine Beratung bzw. ein Coaching in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit der Psychologin/dem Psychologen können Ideen entwickelt werden, wie von schulischer Seite eine Schülerin/ein Schüler bestmöglich unterstützt werden kann. Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen rund um verschiedene Diagnosen.

 

Erfahre ich, wenn sich Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigte bei der Schulpsychologie gemeldet haben?

Grundsätzlich haben wir Schulpsycholog/innen Verschwiegenheitspflicht, auch darüber wer zu uns in die Beratung kommt. Sie als Lehrer/in erfahren nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerin/des Schülers, ob eine Beratung stattgefunden hat.

 

Mit welchen Themen darf ich mich an die Schulpsychologie wenden?

  • Lern-, Konzentrations-, Motivationsprobleme
  • sozioemotionale Schwierigkeiten bzw. Verhaltensprobleme
  • Fragen zu Teilleistungsstörungen (Lese-, Rechtschreibschwäche bzw. -störung, Dyskalkulie) bzw. zur Interpretation von Gutachten
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf, Schulreife / vorzeitige Einschulung, Überspringen von Klassen, § 13 Suchtmittelgesetz
  • Mobbing und Konflikte (Lehrer/-innen, Erziehungsberechtigte, Schüler/-innen)
  • Gefühl der eigenen Überforderung (berufliche Belastungen, Ressourcenarbeit)
  • Unterstützung im Krisenmanagement
  • Planung von Präventionsmaßnahmen, z.B. Gewaltprävention
  • uvm.

 

Was bietet die Schulpsychologie sonst noch für Schulen an?

Einzelgespräche, Coaching für Lehrpersonal und Schulleitungen, Vortragstätigkeit, Helfer/innenkonferenzen, Klassenbeobachtungen, Arbeit mit Klassen bzw. Gruppen, Sprechtage, Workshops

Die Möglichkeiten richten sich nach den aktuellen Ressourcen und Kapazitäten. Welches Angebot für Ihr Anliegen passen könnte, kann in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden.

Veröffentlicht am 20.02.2023