Ganztägige Schule

Ganztägige Schulformen sind Schulen mit Tagesbetreuung, an denen neben dem Unterricht eine Betreuung zumindest bis 16:00 Uhr, aber maximal bis 18:00 Uhr neben dem Unterricht angeboten wird. Zum Besuch der GTS ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Tagesbetreuung bietet neben der gesellschaftspolitischen Verpflichtung aber auch die Chance, pädagogisch wertvolle Arbeit zu leisten, die sowohl für die Lehrer/innen, Erzieher/innen und Freizeitpädagogen/innen als auch für die Schüler/innen vorteilhaft sein kann.

  • Schülerinnen und Schüler können die Lehrerinnen und Lehrer unter völlig anderen Bedingungen kennen und verstehen lernen.
  • Schülerinnen und Schüler begegnen einander in einem "neuen" Raum.
  • Nicht nur die Leistung steht im Vordergrund.
  • Durch gemeinsame Aktivitäten wächst die Vertrauensbasis.
  • Diese positive Veränderung wirkt sich auch auf das Schulklima aus.

Formen der ganztägigen Schulformen

Getrennte Abfolge

Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander getrennt sind. Konkret: Im Anschluss an den Unterricht wird eine Betreuung angeboten. Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden. Die Tagesbetreuungsgruppen können klassen-, schulstufen- und schulübergreifend und schulartenübergreifend gebildet werden, wobei auch Nachbarschulen eine gemeinsame Nachmittagsgruppe einrichten können.

Verschränkte Abfolge

Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen Gründen müssen in diesem Fall alle Schüler/innen und Schüler einer Klasse am Betreuungsteil teilnehmen.

Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles ist weitgehendes Einverständnis notwendig: Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse müssen für den Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sein, und die Erziehungsberechtigten von zwei Dritteln der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen zustimmen (Schulforumsbeschluss).

Für Detailfragen kontaktieren Sie: 

Maria Murcko
Telefon: 0732 70 71 - 11693
E-Mail: bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at 

Veröffentlicht am 14.07.2021