Pädagogische Anliegen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit (GLZ), individuelle Lernzeit (ILZ) sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden. An der AHS-Unterstufe wird in der Regel nicht zwischen gegenstandsbezogener und individueller Lernzeit unterschieden, sondern die Lernzeit einheitlich geführt.

In der ganztägigen Schule bekommen die Kinder in der Lernzeit Unterstützung durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer bei der Bearbeitung von Hausübungen, der Festigung der Lehrinhalte des Unterrichtsteils und individuelle Förderung.

Im Freizeitteil erfolgt die Förderung der kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen durch pädagogisch geschultes Personal (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen etc.).

Der Ausbau der ganztägigen Schulformen zielt besonders auf Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ab. Für die Lernzeiten und die Freizeiteinheiten gelten klare Vorgaben, die im Lehrplan der betroffenen Schularten im sogenannten Betreuungsplan beschrieben sind. Zur Unterstützung der Schulen wurde dafür in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht ein eigener Leitfaden für den Betreuungsplan (PDF) entwickelt.

Der qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen wird seit dem Schuljahr 2017/18 durch eine standardisierte Online-Erhebung des GTS-Konzepts begleitet, die alle ganztägig geführten Schulen erstellen. Die Schulaufsicht betreut die Schulen in der Qualitätsentwicklung.

Im Mittelpunkt stehen folgende Zielsetzungen

  • Lernmotivation und Lernunterstützung
  • Förderung und Unterstützung von Kreativität
  • Soziales Lernen (Intensivierung von Kontakten zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Gruppen, Kulturen und Religionen)
  • Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung (insbesondere Berücksichtigung der Bedürfnisse nach Bewegung, Rückzug und Erholung)

Links

In den Lehrplänen der betroffenen Schularten (VS, MS, PTS und AHS-Unterstufe) sind sogenannte „Betreuungspläne“ verankert, die Vorgaben für die Abwicklung des Betreuungsteils der ganztägig geführten Schulformen formulieren.

Veröffentlicht am 02.02.2022