Gesetzliche Grundlagen

In Österreich ist die Demokratiebildung integraler Bestandteil des Schulunterrichts und wird unter dem Begriff "Politische Bildung" geführt. Sie zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, die aktiv am demokratischen Leben teilnehmen können. (§ 2 Abs.1 SchOG)

Politische Bildung in österreichischen Schulen beruht auf drei Säulen. Sie ist

  1. als selbstständiger Unterrichtsgegenstand oder als Kombinations- bzw. Flächenfach in den Lehrplänen verankert, wird
  2. im Rahmen der Schulpartnerschaft und der gesetzlichen Vertretung der Schüler/innen wirksam und ist
  3. als fächerübergreifendes Thema auf allen Schulstufen ein bedeutender Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung der Demokratie und Menschenrechte.

Grundsatzerlass zur Politischen Bildung

Zentrum polis - Politik lernen