Schulen für Berufstätige

Ihren zweiten Bildungsweg können Sie auch an einer Schule für Berufstätige bestreiten. Wenn Sie also schon in das Berufsleben eingetreten sind oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie neben Ihrer Berufstätigkeit in Form von Abendunterricht einen entsprechenden Bildungsabschluss erreichen.
Es wird modulartig unterrichtet.

Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule für Berufstätige ist, dass die Aufnahmsbewerberin bzw. der Aufnahmsbewerber die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen für den Besuch der 1. Stufe einer mittleren oder höheren Schule gemäß § 28 Abs 3 bis 5 SchUG erfüllt.

Die Ausbildung schließt mit der Reifeprüfung bzw. der Reife- und Diplomprüfung ab.

 

An Kollegs für Berufstätige ist Voraussetzung für die Aufnahme eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.

Kollegs für Berufstätige enden mit einer Diplomprüfung.

 

Veröffentlicht am 02.02.2022