Die Aufgabe der Personalvertretung ist Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Kollegenschaft im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes (PVG). Die Dienststellenleiterin bzw. der Dienststellenleiter (Bildungsdirektor, Leiterin der Präsidiale, Leiter des Pädagogischen Dienstes) sind Verhandlungspartner/in der Personalvertretung.