Informationen zum Serviceportal Bund

Die Handysignatur (oder Bürgerkarte) entspricht rechtlich der eigenen Unterschrift und ist Voraussetzung für die Anmeldung im Serviceportal Bund.

Über dieses Portal laufen u.a. die Personalservices (Gehaltszettel, Reiserechnungen) für sowohl aktive Bedienstete (Employee Self-Service ESS)  als auch ausgetretene und pensionierte Bedienstete (Ausgetretenen Self-Service ASS, Pensions Self-Service PSS ) zusammen.

Ausgeschiedene Bedienstete haben die Möglichkeit diesen Service (ASS) 4 Monate ab Austrittsdatum zu nutzen.

 

Aktivierung der Handysignatur 

Die Aktivierung der Handysignatur ist unter anderem auf folgende Arten möglich:

  • persönlich mit Ausweis im Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft
  • persönlich mit Ausweis in vielen Banken
  • persönlich mit Ausweis in zahlreichen Registrierungsstellen
  • online über einen vorhandenen FinanzOnline-Zugang (Anleitung s.u.)
  • weitere Möglichkeiten

 

Anleitungen

Anmelden am Serviceportal Bund

Der schnelle Weg zur Gehaltsabrechnung

Handysignatur der digitale Ausweis

Handysignatur als Bürgerkarte per FinanzOnline

 

Support

Bei Problemen mit der Handy-Signatur finden Sie Hilfe auf der Supportseite der Fa. A-Trust, bei Fragen zur ID-Austria finden Sie alle Informationen auf den Seiten "Digitales Amt".

Sollte nach erfolgreicher Anmeldung mit der Handy-Signatur/ID-Austria ein Fehler auftreten (z.B.: "Sie haben keinerlei Dienstverhältnisse an diesen Benutzer gebunden." o.ä.), wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:innen der BD:

Fr. Lavinea Andrea Stiendl (Tel.: 0732 70 71 - 1192, E-Mail: lavinea-andrea.stiendl@bildung-ooe.gv.at)

Fr. Michaela Hamedinger-Mayr (Tel.: 0732 70 71 - 1191, E-Mail: michaela.hamedinger-mayr@bildung-ooe.gv.at)

Für eine effiziente Fehlerbehebung übermitteln Sie bitte ihren Namen, ihre Stammschule (SKZ), eine kurze Fehlerberschreibung und (wenn möglich) einen Screenshot der angezeigten Fehlermeldung per E-Mail!

 

Zahlungskontrolllisten

Alle Informationen für die Genehmigung der Zahlungskontrolllisten entnehmen Sie bitte dem Handout ESS-500 Genehmigung von Zahlungskontrolllisten.

Bei technischen Problemen übermitteln Sie Ihren Namen, ihre Stammschule (SKZ), eine kurze Fehlerberschreibung und (wenn möglich) einen Screenshot per E-Mail an juergen.raab@bildung-ooe.gv.at.

Bei fehlenden Schulen (Zuständigkeit für mehrere Standorte) oder wenn Berechtigungen zur Genehmigung der Zahlungskontrolllisten fehlen, wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Beschreibung des Problems (fehlende SKZ, Fehlermeldung zu fehlender Berechtigung, ...) per E-Mail an die Präs/4b (Ressourcensteuerung Pflichtschulen).

 

Erlässe

Präs/1-180/6-allg/2022 vom 29.09.2022, Beilage Handysignatur

Präs/1-180/9-allg/2022 vom 03.11.2022, Beilage Handysignatur, Beilage Einstieg ESS, Beilage Information SAP

Veröffentlicht am 14.12.2022