Tagesmütter bzw. Tagesväter

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Tagesmütter bzw. Tagesväter bieten neben den institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht, maximal aber bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in einem familiären Rahmen.
Tagesmütter bzw. Tagesväter müssen persönlich und fachlich geeignet sein und üben die Tätigkeit in dafür geeigneten Räumlichkeiten aus, die für die Betreuung von Tageskindern bewilligt sind - im „eigenen Haushalt“ oder in „sonstigen Räumlichkeiten“ (Kindergarten außerhalb der Öffnungszeit, Schule in der unterrichtsfreien Zeit oder andere geeignete Räumlichkeiten) bzw. in Betrieben (Betriebstagesmütter bzw. Betriebstagesväter).
Im Sinne der Integration ist auch eine Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen bzw. mit besonderen Bedürfnissen möglich.

Tagesmütterverband Oberösterreich
Der Tagesmütterverband Oberösterreich ist die Interessensgemeinschaft und offizielle Vertretung der OÖ. Rechtsträger für Tagesmütter bzw. Tagesväter, wovon es in Oberösterreich sechs gibt. Die sechs OÖ Rechtsträger für Tagesmütter bzw. Tagesväter im Überblick und weitere Informationen rund um das Thema finden Sie unter folgenden Links:
