Berufsbild und Ausbildung

Pädagogische Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten


Die Ausbildung kann an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) erworben werden. Diese fünfjährige Schulform gehört zu den Berufsbildenden Höheren Schulen und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit dem Schulabschluss erwirbt man daher auch die Universitätsreife, und kann sich daher im Anschluss weiterqualifizieren, beispielsweise mit einem Bachelor- und später Masterstudium Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule.

Die Ausbildung an der BAfEP kann auch als Kolleg absolviert werden, und dauert dann zwischen zwei und drei Jahren, je nachdem ob die Ausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Zugangsvoraussetzung für das Kolleg ist eine positiv absolvierte Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.

Personen, die bereits ein Hochschulstudium im Umfang von mindestens 180 ECTS abgeschlossen haben, können die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten auch in einem Hochschullehrgang Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule erwerben. Diese Lehrgänge dauern berufsbegleitend 6 Semester und umfassen 120 ECTS. Für Personen, deren Hochschulstudium aus dem Fachbereich Pädagogik, Bildungswissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Lehramt Primarstufe stammen, sind umfangreiche Anrechnungen möglich.

 

Pädagogische Fachkraft in Horten


Für Personen, die eine BAfEP absolvieren, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung die zusätzliche Qualifikation für Horte zu erlangen. Diese beinhaltet neben Hortdidaktik und -pädagogik auch die Lernhilfe in Deutsch, Mathematik und Englisch.

Auch die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) qualifziert für den Hort. Die BASOP kann, wie auch die BAfEP in Form einer fünfjährigen Berufsbildenden Höheren Schule, oder als Kolleg absolviert werden.

Automatisch als pädagogische Fachkraft in Horten qualifiziert sind Personen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben.

 

Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten


Die vorgeschriebene facheinschlägige Grundausbildung im Umfang von 60 Stunden wird von verschiedenen privaten Anbietern abgehalten. Eine Übersicht über die möglichen Anbieter finden Sie im Merkblatt 5 - Fachliches Anstellungserfordernis

Personen, die eine Bildungsanstalt für Elementarpädagogik absolvieren, volljährig und eigenberechtigt sind, und bereits mehr als die Hälfte der Ausbildungsdauer positiv abgeschlossen haben, sind ebenfalls qualifiziert und können als pädagogische Assistenzkräfte erste Berufserfahrungen in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten sammeln.

 

Tagesmutter / Tagesvater


Das Land Oberösterreich hat in Zusammenarbeit mit den Tagesmüttervereinen einen „Kombinierten Ausbildungslehrgang für Tagesmütter/-väter & Pädagogische Assistenzkräfte in Oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen" ausgearbeitet. Dieser Lehrgang gilt ab dem Ausbildungsjahr 2012/13 als Mindeststandard für neue Tagesmütter bzw. Tagesväter und wird von verschiedenen Ausbildungsanbietern in Oö. durchgeführt.

Der Abschluss des kombinierten Ausbildungslehrganges beinhaltet zwei Berufsabschlüsse und ermöglicht sowohl die gleichzeitige Ausübung beider Berufe als auch einen einfachen Wechsel zwischen diesen Berufsfeldern.