Pädagogische Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten
Die Ausbildung an der BAfEP kann auch als Kolleg absolviert werden, und dauert dann zwischen zwei und drei Jahren, je nachdem ob die Ausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Zugangsvoraussetzung für das Kolleg ist eine positiv absolvierte Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. Personen, die bereits ein Hochschulstudium im Umfang von mindestens 180 ECTS abgeschlossen haben, können die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten auch in einem Hochschullehrgang Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule erwerben. Diese Lehrgänge dauern berufsbegleitend 6 Semester und umfassen 120 ECTS. Für Personen, deren Hochschulstudium aus dem Fachbereich Pädagogik, Bildungswissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Lehramt Primarstufe stammen, sind umfangreiche Anrechnungen möglich. |
Pädagogische Fachkraft in Horten
Auch die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) qualifziert für den Hort. Die BASOP kann, wie auch die BAfEP in Form einer fünfjährigen Berufsbildenden Höheren Schule, oder als Kolleg absolviert werden. Automatisch als pädagogische Fachkraft in Horten qualifiziert sind Personen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. |
Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Personen, die eine Bildungsanstalt für Elementarpädagogik absolvieren, volljährig und eigenberechtigt sind, und bereits mehr als die Hälfte der Ausbildungsdauer positiv abgeschlossen haben, sind ebenfalls qualifiziert und können als pädagogische Assistenzkräfte erste Berufserfahrungen in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten sammeln. |
Tagesmutter / Tagesvater
Der Abschluss des kombinierten Ausbildungslehrganges beinhaltet zwei Berufsabschlüsse und ermöglicht sowohl die gleichzeitige Ausübung beider Berufe als auch einen einfachen Wechsel zwischen diesen Berufsfeldern. |