Quereinstieg (Einstieg mit Hochschulstudium mind. 180 ECTS)


Quereinstieg "neu" in der Allgemeinbildung.
Ein attraktiver Berufseinstieg in den Lehrberuf für Personen ohne Lehramtsausbildung.

 

 

Sie haben ein abgeschlossenes Studium und eine zumindest dreijährige facheinschlägige Berufspraxis?

Sie haben immer schon mit dem Gedanken gespielt, Ihr Wissen an die nächste Generation weiterzugeben? Dann freuen wir uns auf Sie! Starten Sie noch heute Ihr Zertifizierungsverfahren unter www.zkq.or.at und werden Sie Lehrer/in in Oberösterreich! 

Damit Sie in den Quereinstieg kommen, ist die Grundvoraussetzung eine für die vorgesehene unterrichtliche Verwendung fachlich geeignete abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor aus einem EU-Mitgliedsland mit mind. 180 ECTS-Punkte).

Masterausbildungen können nur dann gewertet werden, wenn es sich um einen Master im Ausbildungsbereich handelt; Master in der Fortbildung können nicht gewertet werden.

Wenn Sie diese Hochschulbildung vorweisen, können Sie sich bei der Zertifizierungskommission (ZKQ) für den Quereinstieg zertifizieren lassen. Hier können Sie sich bei der ZKQ registrieren.

Sie haben ein Zertifikat erhalten, dann gilt für Sie Folgendes:

  • Sie bekommen einen Dienstvertrag im pD-Schema ohne Gehaltsabschlag (100%).
  • Sie sind zur Absolvierung einer ergänzenden pädagogisch-didaktischen Ausbildung innerhalb von 5 Jahren im Ausmaß von
      a) 60 ECTS-Anrechnungspunkten (wenn das Vorstudium bereits mit Magister, Master oder Doktor abgeschlossen wurde) oder
      b) 90 ECTS-Anrechnungspunkten (wenn das Vorstudium noch nicht mit   Magister, Master oder Doktor abgeschlossen wurde) verpflichtet.
  • Sie haben die Einführungslehrveranstaltungen vor Beginn des Schuljahres im Ausmaß von 10 Tagen verpflichtend abzulegen. Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase.

WICHTIG:
Der Quereinstieg gilt nur für den Einstieg in die Mittelschule und in die Polytechnische Schule. Wenn Sie in der Volksschule oder in der Sonderschule unterrichten wollen, wechseln Sie hier auf eine weitere Informationsseite und erfahren Sie mehr.

Sie haben kein Zertifikat erhalten: Dennoch können Sie in den Oö Schuldienst einsteigen. Hier erfahren Sie mehr.

Sie möchten von der Behörde überprüfen lassen, ob die oben angeführten Angaben auf Sie zutreffen? Gerne können Sie das unten angeführte Formular dazu verwenden.

Zu Ihrer besoldungsrechtlichen Stellung im Quereinstieg:

 

Vorab ist darüber zu informieren, dass es sog. Sprünge in den Gehaltsstufen gibt, die mit einer Verweildauer in Verbindung gebracht werden. Im Entlohnungsschema pD stellt sich dies wie folgt dar:

Entlohnungsstufe           Verweildauer in Jahren Ihr Besoldungsdienstalter und dementsprechend Ihre Einstufung in eine Entlohnungsstufe setzt sich zum einen aus den anrechenbaren Vordienstzeiten und zum anderen aus dem Vorbildungsausgleich zusammen.
1 3,5
2 5
3 5
4 6
5 6
6 6
7  

 

Vorbildungsausgleich:

Fünf Jahre zusätzlich zur 3,5 Jahre Verweildauer in der 1. Entlohnungsstufe, wenn weder ein Bachelor- noch ein Master Abschluss vorliegen.

Zwei Jahre zusätzlich zur 3,5 Jahre Verweildauer in der 1. Entlohnungsstufe, wenn ein Bachelor-Studium mit weniger als 240 ECTS abgeschlossen wurde

Ein Jahr zusätzlich zur 3,5 Jahre Verweildauer in der 1. Entlohnungsstufe, wenn ein Bachelor-Studium mit zumindest 240 ECTS abgeschlossen wurde

Kein Vorbildungsausgleich, dh grundsätzlicher Beginn mit 3,5 Jahren Verweildauer in der 1. Entlohnungsstufe bei einer Master-Ausbildung.

Anrechenbare Vordienstzeiten:

  • Anrechenbar sind alle Zeiten im Dienstverhältnis zum Bund, Land oder Gemeinden (Beschäftigungsausmaß ist irrelevant). Anm.: bei Beschäftigungen in Krankenhäusern ist darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt die Privatisierung erfolgte; Universitäten fallen nicht unter den Begriff „öffentlicher Dienst“ sowie auch Sozialversicherungsträger (wie zB. BVAEB).
  • Anrechenbar sind auch Zeiten des Heer- oder Zivildienstes.
  • Anrechenbar sind fachlich geeignete Berufspraxiszeiten, die eine fachliche Einarbeitung in den Lehrberuf erleichtern (Beschäftigungsausmaß ist hier von Relevanz).

Da Quereinsteiger:innen 3 Jahre einschlägige Berufspraxis unbedingt mitbringen müssen, stehen 3 Jahre facheinschlägige Berufspraxis außer Zweifel. Da in den meisten Fällen davon ausgegangen wird, dass Quereinsteiger:innen bereits viele Jahre zuvor eine facheinschlägige Tätigkeit nach ihrer Ausbildung ausgeübt haben, wird es mindestens zu einer Anrechnung von 6 Jahren kommen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass es bei der facheinschlägigen Berufspraxis bei Quereinsteiger:innen eine Deckelung mit maximal 12 Jahren Anrechnung gibt (Anrechnungsverordnung).

Rechenbeispiel 1


Max Mustermann hat ein Magisterstudium in technische Mathematik abgelegt und danach – vor Eintritt in den Schuldienst – 15 Jahre als technischer Mathematiker gearbeitet. Darüber hinaus hat Max Mustermann den Grundwehrdienst im Ausmaß von 9 Monaten geleistet.

Max Mustermann hat keinen Vorbildungsausgleich, da er den Schuldienst bereits mit einer Master-Ausbildung beginnt. Die Zeiten als technischer Mathematiker sind facheinschlägig zu seiner Master-Ausbildung, es können hier aber nicht die vollen 15 Jahre, aufgrund der Deckelung lt. Verordnung, sondern lediglich 9 Jahre angerechnet werden. Darüber hinaus ist der Grundwehrdienst in vollem Ausmaß anzurechnen. Somit ergeben sich für Max Mustermann 9 Jahre und 9 Monate Anrechnung.

Max Mustermann kommt somit bereits in die 3. Gehaltsstufe.
 

Rechenbeispiel 2


Martin Mustermann hat ein Bachelorstudium technische Mathematik mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten abgelegt und danach 8 Jahre als technischer Mathematiker gearbeitet. Darüber hinaus hat Martin Mustermann den Grundwehrdienst im Ausmaß von 9 Monaten geleistet.

Martin Mustermann hat einen Vorbildungsausgleich von 2 Jahren, da er den Schuldienst mit einer Bachelor-Ausbildung von 180 ECTS-Anrechnungspunkten beginnt. Die Zeiten als technischer Mathematiker sind facheinschlägig zu seiner Bachelor-Ausbildung, es können hier 8 Jahre angerechnet werden. Darüber hinaus ist der Grundwehrdienst in vollem Ausmaß anzurechnen. Somit ergeben sich für Martin Mustermann 8 Jahre und 9 Monate Anrechnung. Da aber der Vorbildungsausgleich von 2 Jahren in Abzug gebracht werden muss, ergibt sich für Martin Mustermann eine Einstufung in die 2. Gehaltsstufe.
 

Rechenbeispiel 3


Marie Musterfrau hat ihre Lehre in der Gemeinde abgeschlossen und danach 10 Jahre als Sachbearbeiterin in Teilzeit im Ausmaß von 30 Wochenstunden in selbiger gearbeitet. Berufsbegleitend hat Marie Musterfrau einen Bachelor in Biologie im Ausmaß von 240 ECTS Anrechnungspunkten abgeschlossen und sodann in die Forschung gewechselt. Dort ist Marie Musterfrau einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden für insgesamt weitere 8 Jahre nachgegangen.

Marie Musterfrau hat einen Vorbildungsausgleich von einem Jahr, da sie den Schuldienst mit einer Bachelor-Ausbildung von 240 ECTS-Anrechnungspunkten beginnt. Die Zeiten bei der Gemeinde als Sachbearbeiterin im Ausmaß von 10 Jahren können voll angerechnet werden, da dies Zeiten im öffentlichen Dienst sind. Die Zeiten als Lehrling bei der Gemeinde können nicht angerechnet werden, da dies ein Ausbildungsverhältnis darstellt. Die facheinschlägigen Zeiten der Berufspraxis nach der Ausbildung (Bachelor) können grundsätzlich angerechnet werden, jedoch aliquot zum Beschäftigungsausmaß; daher können Marie Musterfrau hier lediglich 4 Jahre angerechnet werden. Für Marie Musterfrau ergibt sich daher eine Anrechnung von insgesamt 14 Jahren abzüglich des Vorbildungsausgleiches von 1 Jahr. Sie ist daher in die Gehaltsstufe 3 einzuordnen.
 

Veröffentlicht am 23.03.2023