Induktionsphase und einführende Lehrveranstaltungen

Was ist die Induktionsphase?


Die Induktionsphase dauert insgesamt 12 Monate und ist ein Zeitraum, in dem Neulehrer:innen in den Lehrberuf an der Schule eingeführt werden. Während dieser Zeit erhalten Neulehrer:innen eine Mentorin bzw. einen Mentor aus dem Lehrerkollegium zur Seite gestellt.
 

Was ist das Mentoring bzw. was sind die Aufgaben meiner Mentorin bzw. meines Mentors?


Das Mentoring umfasst die Beratung bei Planung und Gestaltung des Unterrichts, die Analyse und Reflexion der Tätigkeit der Vertragslehrperson im Unterricht und Erziehung, Anleitungen, Unterstützung in der beruflichen Entwicklung, Hospitation und die Einführung in die Spezifika des Schulstandortes.

Der/die Mentor:in soll daher für Sie ein/e zentrale Ansprechpartner:in und Unterstützung im ersten Berufsjahr sein. Neben dem Mentoring ist auch die Schulleitung für Ihren gelungenen Einstieg in der Schule verantwortlich. Die Schulleitung ist auch für die Nominierung Ihres/r Mentor/in zuständig.
 

Welche Pflichten habe ich als Mentee während der Induktionsphase?


Als Lehrperson in der IP haben Sie auch Pflichten. Sie müssen mit der Mentorin oder dem Mentor zusammenarbeiten und ihre Tätigkeit den Vorgaben entsprechend ausrichten, an Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen teilnehmen sowie die obgenannten verpflichtenden Einführungslehrveranstaltungen besuchen.
 

Was sind die Einführungswochen bzw. die einführenden Lehrveranstaltungen?


Basis für einen rechtsgültigen pd-Dienstvertrag ist die Absolvierung einer bis zu zweiwöchigen Einführungsveranstaltung. Vor dem eigentlichen Start an der Schule erhalten Junglehrer/innen noch wertvolle fachliche Grundlagen durch die Pädagogische Hochschule in dem jeweiligen Bundesland. Diese Grundlagen werden Junglehrer/innen mittels max. zweier Einführungswochen vermittelt.

Neu eintretende Lehrpersonen haben vor Beginn des Schuljahres einführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von fünf bzw. zehn Tagen (je nach Abschluss) zu besuchen.

           Einführungswoche in der vorletzten Ferienwoche(MOOC)-InduktionPLUS

Für Einsteiger/innen, die zwei Wochen Einführungsveranstaltungen haben, wird die erste Woche als zeit- und ortsunabhängiger E-Learning-Lehrgang stattfinden. Dieser beinhaltet Themen wie: Methoden der Planung und Durchführung von Unterricht, Diversität/Inklusion, Classroom Management, Digitalisierung, Sprache.

Einführungswoche in der letzten Ferienwoche

Die Einführungswoche in der letzten Ferienwoche wird verpflichtend in Präsenz abgehalten. Sie beinhaltet Themen wie: Recht, Professionsbewusstsein, Mentoring / Professionelle Lerngemeinschaften, Organisationsfeld Schule, Projektmanagement.
 

Welches Ausmaß an abzulegenden Einführungswochen bzw. einführenden Lehrveranstaltungen habe ich abzulegen?


  • Kollegen:innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium im ersten Dienstjahr sind zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 Tagen (= 40 Unterrichtseinheiten) verpflichtet. 
     

  • Kollegen:innen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium  im ersten Dienstjahr sind zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 Tagen (= 80 Unterrichtseinheiten) verpflichtet. 
     

Wann muss ich diese Einführungswochen bzw. einführenden Lehrveranstaltungen machen?


  • Wenn Sie zu Beginn des Unterrichtsjahres – also im September – in den Schuldienst eintreten, dann haben Sie die Einführungswochen in der letzten bzw. vorletzten Woche der Ferien abzulegen.
     

  • Wenn Sie während des Unterrichtsjahres in den Schuldienst eintreten, dann haben Sie die einführenden Lehrveranstaltungen während des laufenden Unterrichtsjahres abzulegen.
     

Erhalte ich eine Vergütung für den Besuch der Einführungswochen bzw. einführenden Lehrveranstaltungen?


  • Wenn Sie den Dienst zu Beginn des Unterrichtsjahres antreten und somit verpflichtet sind, die Einführungswochen in der letzten bzw. vorletzten Ferienwoche abzulegen, beginnt Ihr Dienstverhältnis anstatt mit Beginn des Schuljahres bereits mit dem ersten Tag der zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gebührt je Lehrveranstaltungswoche ein Entgelt in der Höhe von 6,25 % des für die Entlohnungsstufe 1 (pd) vorgesehenen Monatsentgelts. Ein Anspruch auf Abgeltung von Reisegebühren besteht nicht.
     

  • Wenn Sie den Dienst während des laufenden Unterrichtsjahres antreten und somit die einführenden Lehrveranstaltungen während des laufenden Unterrichtsjahres ablegen müssen, erhalten Sie keine gesonderte Vergütung zusätzlich zu Ihrem bestehenden Gehalt. Auch hier ist ein Anspruch auf Abgeltung von Reisegebühren nicht vorgesehen.
     

Was muss ich zu den Einführungswochen bzw. einführenden Lehrveranstaltungen sonst noch beachten?


Für den Besuch der Einführungswochen ist die Registrierung an der Pädagogischen Hochschule des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Dazu benötigen Sie einen Account zum Verwaltungssystem PH-Online, den sie selbst einrichten können. Die Pädagogische Hochschule OÖ wird Sie dazu per E-Mail kontaktieren und Ihnen die notwendigen Informationen übermitteln bzw. auch über die Homepage bereitstellen.

Falls Sie eine Jobzusage der Bildungsdirektion haben und bis Ende Juli noch keine Nachricht erhalten haben bzw. Fragen zu den Einführungswochen haben, kontaktieren Sie bitte die Pädagogischen Hochschule in Ihrem Bundesland (Pädagogische Hochschule OÖ – PH OÖ, Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz – PH Linz).

Weiterführende Informationen der Pädagogischen Hochschulen finden Sie in den ua. Links.
 

Veröffentlicht am 28.04.2023