Einstieg mit Hochschulstudium allgemein

Sie gelten nicht als Quereinsteiger:in, haben kein Zertifikat der Zertifizierungskommission erhalten oder möchten sich nicht zertifizieren lassen? Auch Sie können - unter gewissen Voraussetzungen - in den Pädagog:innen-Beruf einsteigen.

Sie weisen einen in Österreich erworbenen Mastergrad (Diplom- oder Doktorgrad) gemäß § 87 Abs 1 UG oder & 6 Abs 2 FHStG bzw. einen im europäischen Hochschulraum erworbenen vergleichbarer Abschluss vor?

Sie erhalten einen Sondervertrag mit 5% Gehaltsabschlag, müssen die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Tagen (Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase) und einen Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Vertraglich können weitere max. 30 ECTS-Anrechnungspunkte im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung festgelegt werden.

Sie weisen einen in Österreich erworbenen Bachelorgrad gemäß § 87 Abs 1 UG oder § 6 Abs 2 FHStG bzw. einen im europäischen Hochschulraum erworbenen vergleichbarer Abschluss vor?

Sie erhalten einen Sondervertrag mit 10% Gehaltsabschlag, müssen die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Tagen (Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase) und einen Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Vertraglich können weitere max. 30 ECTS-Anrechnungspunkte im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung festgelegt werden.

Sie weisen ein in Österreich erworbenes nicht der Verwendung entsprechendes Lehramtsstudium (Bachelor-, Diplom- oder Mastergrad) gemäß § 87 Abs 1 UG oder gemäß § 65 Abs 1 HG bzw. einen im europäischen Hochschulraum erworbener vergleichbaren (postsek.) Abschluss vor?

Sie erhalten einen Sondervertrag mit 5% Gehaltsabschlag, müssen die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 Tagen absolvieren. Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase.

Sie möchten von der Behörde überprüfen lassen, ob die oben angeführten Angaben auf Sie zutreffen? Gerne können Sie das unten angeführte Formular dazu verwenden.