Berufsbild und Ausbildung

Kinderbilungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) sind die ersten Bildungseinrichtungen im Leben eines Kindes, weshalb dem Personal in diesen Einrichtungen eine besonders wichtige Rolle zukommt. Die Arbeit in diesem Berufsfeld legt den Grundstein für die weitere Bildungslaufbahn der Kinder, und ihre - hoffentlich lebenslange - Freude am Erwerb von neuem Wissen und neuen Fähigkeiten.

 

Pädagogische Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten


Die Ausbildung kann an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) erworben werden. Diese fünfjährige Schulform gehört zu den Berufsbildenden Höheren Schulen und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit dem Schulabschluss erwirbt man daher auch die Universitätsreife, und kann sich daher im Anschluss weiterqualifizieren, beispielsweise mit einem Bachelor- und später Masterstudium Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule.

Die Ausbildung an der BAfEP kann auch als Kolleg absolviert werden, und dauert dann zwischen zwei und drei Jahren, je nachdem ob die Ausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Zugangsvoraussetzung für das Kolleg ist eine positiv absolvierte Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.

Personen, die bereits ein Hochschulstudium im Umfang von mindestens 180 ECTS abgeschlossen haben, können die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in Krabbelstuben und Kindergärten auch in einem Hochschullehrgang Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule erwerben. Diese Lehrgänge dauern berufsbegleitend 6 Semester und umfassen 120 ECTS. Für Personen, deren Hochschulstudium aus dem Fachbereich Pädagogik, Bildungswissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Lehramt Primarstufe stammen, sind umfangreiche Anrechnungen möglich.

 

Pädagogische Fachkraft in Horten


Für Personen, die eine BAfEP absolvieren, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung die zusätzliche Qualifikation für Horte zu erlangen. Diese beinhaltet neben Hortdidaktik und -pädagogik auch die Lernhilfe in Deutsch, Mathematik und Englisch.

Auch die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) qualifziert für den Hort. Die BASOP kann, wie auch die BAfEP in Form einer fünfjährigen Berufsbildenden Höheren Schule, oder als Kolleg absolviert werden.

Automatisch als pädagogische Fachkraft in Horten qualifiziert sind Personen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben.

 

Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten


Die vorgeschriebene facheinschlägige Grundausbildung im Umfang von 60 Stunden wird von verschiedenen privaten Anbietern abgehalten. Insbesondere die Ausbildungen folgender Anbieter qualifizieren als pädagogische Assistenzkraft:

BFIWIFI - ProgesFamilienbundakademieInstitut Dr. RampitschInstitut EWIBEL - Bildungswerkstätte Eigenaktives Lernen

Die Ausbildung kann außerdem an folgenden öffentlichen Schulen im Rahmen des Unterrichts erworben werden:

  • Dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik (alle österreichischen Schulstandorten)
  • Schulen für Sozialbetreuungsberufe mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit in Linz und Ebensee
  • Landwirtschaftliche Fachschulen mit dem Schwerpunkt: Ernährung und Wirtschaft, Kleinkindbetreuung und Soziales, Gesundheit- und Soziale Berufe oder Betriebs- und  Haushaltsmanagement
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Freistadt
  • Fachschule für Sozialberufe Bad Ischl

Personen, die eine Bildungsanstalt für Elementarpädagogik absolvieren, volljährig und eigenberechtigt sind, und bereits mehr als die Hälfte der Ausbildungsdauer positiv abgeschlossen haben, sind ebenfalls qualifiziert und können als pädagogische Assistenzkräfte erste Berufserfahrungen in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten sammeln.

 

Tagesmütter bzw. Tagesväter bieten neben der institutionellen Kinderbildung- und -betreuung eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht. Im Sinne der Inklusion ist auch eine Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen möglich. Tagesmütter bzw. Tagesväter müssen persönlich und fachlich geeignet sein und üben die Tätigkeit in dafür geeigneten Räumlichkeiten aus, die für die Betreuung von Tageskindern bewilligt sind.

 

Tagesmutter / Tagesvater


Das Land Oberösterreich hat in Zusammenarbeit mit den Tagesmüttervereinen einen „Kombinierten Ausbildungslehrgang für Tagesmütter/-väter & Pädagogische Assistenzkräfte in Oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen" ausgearbeitet. Dieser Lehrgang gilt ab dem Ausbildungsjahr 2012/13 als Mindeststandard für neue Tagesmütter bzw. Tagesväter und wird von verschiedenen Ausbildungsanbietern in Oö. durchgeführt.

Der Abschluss des kombinierten Ausbildungslehrganges beinhaltet zwei Berufsabschlüsse und ermöglicht sowohl die gleichzeitige Ausübung beider Berufe als auch einen einfachen Wechsel zwischen diesen Berufsfeldern.

 

Veröffentlicht am 14.03.2023