Dienstrecht des Personals in KBBE

Das besondere Dienstrecht für die pädagogischen Fachkräfte in öffentlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist im Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs–Dienstgesetz (Oö KBB-DG), LGBL Nr. 19/2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2019 geregelt. Dort finden sich Bestimmungen zum Anstellungserfordernis und besondere Bestimmungen über die Dienstzeit. Rechtsträger von privaten Einrichtungen, die einen Landesbeitrag beanspruchen, gleichen sich an diese Bestimmungen an.

 

Gruppenarbeitsfreie Dienstzeit

Untenstehend finden Sie Berechnungstabellen für die gruppenarbeitsfreie Dienstzeit in KBBE. Alternativ können Sie auch unseren Dienstzeitrechner nutzen:

Bitte beachten Sie, dass eine Gruppenführung unter 20h Kinderdienst nicht möglich ist. 

Gemäß § 8 Abs. 4 Oö KBB-DG 2014, ist mindestens die Hälfte der von der Gruppenarbeit  freibleibenden Zeit in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung abzuleisten. Die restliche, anteilige gruppenarbeitsfreie Zeit kann in Akkordierung mit dem Dienstgeber außerhalb der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung abgeleistet werden.

Dabei ist folgendes zu beachten:

Sollten Pädagog/inn/en aufgrund eines nachweislichen Erfordernisses, Besorgungen für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Rahmen der gruppenarbeitsfeien Dienststunden außerhalb der Kinderbildungs- und-betreuungseinrichtung zu erledigen haben, so ist zur rechtlichen Absicherung dieser Dienstverrichtung, z.B. für Fahrten mit dem Privat PKW oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unbedingt vorab ein dienstlicher Auftrag (z.B. Dienstreiseauftrag) vom Dienstgeber einzuholen.

 

Gehaltsansätze

Untenstehend finden Sie die Gehaltsansätze gültig ab 1. Jänner 2024!