Sprachförderung

Der Kostenersatz für Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten und Sonderformen wird auf Basis der erfassten Kinder mit Sprachförderbedarf berechnet. Dieser beträgt für die vom Land Oö. genehmigten Sprachförderstunden

  • für das Jahr 2024 pro Stunde max. 24,79 Euro und
  • für das Jahr 2025 pro Stunde max. 25,66 Euro.

Es erfolgt eine Deckelung aufgrund der tatsächlich ausbezahlten Lohnkosten.

Damit ein Kindergarten Anspruch auf Kostenersatz hat, muss es eine Mindestanzahl an sprachgeförderten Kindern in diesem (gesamten) Kindergarten geben.

  • Bei 1 bis 4 Gruppen: Anzahl Gruppen mal 3
  • Ab 5 Gruppen: (Anzahl Gruppen mal 3) minus 2

Die Erfassung der Sprachförderdaten muss wieder online im KBEweb durchgeführt werden, unabhängig davon, ob ein Kostenersatz gewährt wird oder nicht. Nähere Infos zur Erfassung finden Sie im Handbuch zur 2. bzw. 3. Sprachstandsfeststellung.

Nach der Freigabe der Sprachförderdaten wird das entsprechende Formular (A7) als PDF-Dokument automatisch erstellt. Es gibt 2 Arten von A7-Formularen. Das richtige Formular wird automatisch erzeugt (Antrag auf Kostenersatz bzw. Angaben zu den sprachgeförderten Kindern).

Das entsprechende Formular A7 ist unterzeichnet und eingescannt an die Abteilung Präs7 Elementarpädagogik (per Mail an Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at) zu übermitteln.