Die Zusammenarbeit von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) und der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ist für gute Entwicklungschancen von Kindern in belasteten Lebenssituationen oftmals von großer Bedeutung.
Pädagogische Fachkräfte können sich mit Ihrem Anliegen an die Kinder- und Jugendhilfe der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Wohnsitz des Kindes) wenden und Ihre Sorgen um ein Kind mitteilen. Bei Unsicherheiten besteht die Möglichkeit sich vorab auszutauschen, ohne Daten des Kindes bekannt zu geben. Ebenso kann das Kinderschutzzentrum Ihrer Region für fachliche Fragen kontaktiert werden.
Sollten Sie zu der Einschätzung gelangen, dass die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich ist, sind pädagogische Fachkräfte zu einer schriftlichen Mitteilung (aus Datenschutzgründen bitte mittels Onlineformular) verpflichtet (vgl. § 14 Abs. 2 OÖ KBBG).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kinder- und Jugendhilfe unter: https://www.kjh-ooe.at/kinderschutz/infos-fuer-paedagoginnen.