Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik

Zwischen dem Land Oberösterreich und dem Bund wurde 2022 eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung, die mit September 2022 zwischen Bund und Land Oberösterreich in Kraft getreten ist, sind Fördermöglichkeiten aus Bundesmitteln für den Ausbau des Kinderbildungs- und  -betreuungsangebots sowie für die Sprachförderung in Kindergärten vorgesehen. Einen grundlegenden Überblick über die Fördermöglichkeiten finden Sie im Informationsschreiben zur Vereinbarung vom Juni 2022 (siehe „Weitere Informationen). Details zu Personalkostenzuschüssen finden Sie im Informationsschreiben der Bildungsdirektion vom November 2022. Informationen zur Sprachförderung erhalten sie beim Menüpunkt „Sprachförderung“ unter der Rubrik „Förderungen“.

Förderungen speziell für den Bereich der Tagesmütter und -väter:

  • Investitionskostenzuschüsse zur Neuschaffung von Bildungs- und Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern und -vätern (Artikel 17 Abs. 1 lit. c);
  • Zuschüsse zur Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern, wenn der Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel „Ausbildungslehrgang für Tagesmütter und -väter“ ausgezeichnet wurde (Artikel 17 Abs. 1 lit. d);
  • Zuschüsse zu Lohnkosten und Administrativaufwand zur Anstellung von Tagesmüttern und -vätern (Artikel 17 Abs. 1 lit. e).