Sprachförderung

Der Kostenersatz für Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten und Sonderformen wird auf Basis der erfassten Kinder mit Sprachförderbedarf berechnet. Dieser beträgt für die vom Land Oö. genehmigten Sprachförderstunden für das Jahr 2022 pro Stunde max. 19,20 Euro, für das Jahr 2023 pro Stunde im Jänner und Februar max. 20,60 Euro und ab März 22,72 Euro, für das Jahr 2024 pro Stunde max. 24,79 Euro. Es erfolgt eine Deckelung aufgrund der tatsächlich ausbezahlten Lohnkosten.

Die Erfassung der Sprachförderdaten muss wieder online im KBEweb durchgeführt werden, unabhängig davon, ob ein Kostenersatz gewährt wird oder nicht. Nähere Infos zur Erfassung finden Sie im Handbuch zur 2. bzw. 3. Sprachstandsfeststellung.

Nach der Freigabe der Sprachförderdaten wird das entsprechende Formular (A7) als PDF-Dokument automatisch erstellt:

  • Bei Anspruch auf Kostenersatz wird ein "Antrag auf Kostenersatz" erzeugt, der zweimal (inkl. Förderungserklärung) zu unterschreiben ist.
  • Besteht kein Anspruch auf Kostenersatz, dann wird ein Formular mit den "Angaben zu den sprachgeförderten Kindern" erzeugt, das einmal zu unterschreiben ist. 

Das entsprechende Formular A7 ist unterzeichnet an die Abteilung Präs7 Elementarpädagogik, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz oder per Mail an Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at zu übermitteln.

 

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