(Organisatorischer) Brandschutz

Aus erzieherischer Verantwortung haben Obsorgeberechtigte, Rechtsträger und ihr Personal sowie Behörden die Pflicht, Kinder zu schützen, wo Selbstschutz noch nicht möglich ist. Dies trifft im Besonderen auf junge Kinder zu, die aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen. 

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind für Kinder wichtige Lebensbereiche, in denen sie - unter Gewährung von Freiräumen - die eigene Persönlichkeit entfalten und Selbstständigkeit erwerben sollen. Unfälle können zumeist vermieden werden, einerseits durch entsprechende Information der Obsorgeberechtigten und Betreuungspersonen über Unfallursachen und Maßnahmen zur Vermeidung, anderseits durch technische Vorschreibungen und Normierungen. 

In diesen Bereichen ist es daher notwendig jene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die dazu beitragen, Unfälle auch dann zu verhindern, wenn sich das Betreuungspersonal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nicht auf jedes einzelne Kind konzentrieren kann oder die Kinder in ihrer Spontanität, ihrem Streben nach Selbstständigkeit und Erforschung der Umwelt die erforderliche Vorsicht außer Acht lassen.

Um den Kindern einen sicheren Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu ermöglichen, sind die folgenden rechtlichen Grundlagen samt praktischer Hinweise zu beachten.