Hygiene

Hygienemaßnahmen

Es ist von großer Wichtigkeit, in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten, da unbekannte Infektionen vorliegen können. Folgende hygienische Maßnahmen sind daher jedenfalls erforderlich:

  • Ein Erste-Hilfe-Koffer, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe werden an zentraler, übersichtlicher Stelle bereitgestellt. Die Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers muss zumindest der ÖNORM Z 1020 entsprechen. Er ist gegen das Öffnen durch Kinder zu sichern.
  • Der Inhalt bzw. die Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers ist in regelmäßigen Abständen (zumindest jährlich), in Absprache mit einem Arzt oder Apotheker auf Vollständigkeit und Ablaufdaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Darüber ist ein Vermerk (Datum, Handzeichen der überprüfenden Person) am oder im Koffer anzubringen.
  • Einmalhandtücher, Seifenspender und Abfalleimer gehören in jeden Sanitärbereich und müssen regelmäßig ergänzt werden. Die Kinder sind anzuleiten, die WC-Anlagen in sauberem Zustand zu hinterlassen und nach dem Besuch der Toilette die Hände zu waschen. Die Kinder sind im Rahmen der Erziehung zur Reinlichkeit darüber aufzuklären, dass man Gegenstände, die ein anderes Kind in der Hand gehabt hat, nicht in den Mund nehmen soll und nicht aus Wasserhähnen in den Toilettenanlagen trinken soll.
  • Eine gemeinsame Benützung von Trinkgefäßen und Besteck durch mehrere Kinder ist zu vermeiden.
  • Verbände und Monatsbinden (Tampons) sollen nur in gebundenen Plastikbeuteln in die Hygienekübel gelangen.
  • Bei der Versorgung von Nasenbluten und Blutungen bei Verletzungen soll nicht mit bloßen Fingern gearbeitet werden (immer etwas dazwischen legen, Einmalhandschuhe tragen). Ist ein Blutkontakt unvermeidlich gewesen (schnelle Erste-Hilfe-Leistung), so müssen die Hände sofort mit Wasser und Seife gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Verspritztes Blut ist unter der Verwendung von Zellstoff oder Papiertüchern und geeigneten Desinfektionsmitteln zu entfernen. Dabei sind Einmalhandschuhe zu tragen. Diese Gebrauchsgüter sind nach Verwendung in einem geschlossenen Plastiksack entsprechend zu entsorgen.
  • Bei der Versorgung von Wunden sind zur Vermeidung von Blut-Haut-Kontakt Einmalhandschuhe zu tragen
  • Blutverschmutzte Kleidung ist in Plastiksäcken zu transportieren und bei über 60 ° C maschinell reinigen.
  • Eine gründliche Händereinigung nach Kontakt mit eigenen und fremden Körpersekreten, Stuhl und Harn gehört zur selbstverständlichen Alltagshygiene.
  • Für das Personal ist ein Händedesinfektionsmittel bereitzustellen (in ellbogenbedienbaren wandmontierten Spendern).
  • Die Wickeltische und/oder Wickelauflagen sind nach jedem Wickelvorgang zu wischdesinfizieren. Dafür sind geeignete gelistete Flächendesinfektionsmittel bereitzustellen.

Wechseln von Windeln in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Beim Wickeln handelt es sich um eine Pflegemaßnahme, bei der es zu einer Kontamination der Hände mit potentiell infektiösen Mikroorganismen kommen kann. Daher ist es aus medizinisch-hygienischer Sicht notwendig, dabei Schutzhandschuhe zu tragen und nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine Händedesinfektion durchzuführen, um eine Verschleppung der Keime zu verhindern. Künstliche, lange Fingernägel können bei der Wickeltätigkeit zu Verletzungen (Kratzen) des Wickelkindes führen und zudem die Schutzhandschuhe so beschädigen, dass sie keinen ausreichenden Schutz vor Kontamination mehr bieten. Auch die Händedesinfektion kann nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden (Desinfektionsmittel erreicht nicht alle Stellen der Hände). Daher sind lange Fingernägel prinzipiell bei Pflegetätigkeiten ein Tabu.

Folgende Empfehlungen/Hygienerichtlinien wurden zu diesem Thema für Personen mit pflegerischen Tätigkeiten erarbeitet:

  • Bei pflegerischen Handlungen sind Einmalhandschuhe zu tragen
  • Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist eine gründliche Händedesinfektion mit einem geeigneten gelisteten (im Expertisenverzeichnis des VAH bzw. der ÖGHMP) Händedesinfektionsmittel vorzunehmen.
  • Für Mitarbeiter/innen in der Pflege sind künstliche Fingernägel zu unterlassen, die Fingernägel sind kurz und rund zu schneiden.
  • Grundsätzlich ist kein Nagellack zu verwenden, außer dieser wird bei der Pflegeperson aufgrund einer therapeutischen Notwendigkeit verwendet. In diesem Fall sind Einzelfallentscheidungen zu treffen.
  • Schmuck- und Eheringe, Armbanduhren, Armbänder, Freundschaftsbändchen,... sind bei Pflegehandlungen abzulegen.

(Quelle: Robert Koch Institut, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Vortrag HFK Andrea Binder, Hygienetag Wels 2013)

 

Lebensmittel

Lebensmittel können unter bestimmten Bedingungen sehr schnell verderben und dadurch die Gesundheit des Menschen, vor allem der Kinder, gefährden. Dieses ist leicht zu verhindern, indem entsprechende Hygienevoraussetzungen eingehalten werden (s. Downloadbox).

 

Haltung von Kleintieren

Mindestanforderungen aus hygienisch- und medizinisch-fachlicher Sicht:

  • Eine Information der Eltern über die Tierhaltung sollte schon bei der Aufnahme in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfolgen.
  • Prinzipiell sollen nur Kinder mit intakter Abwehr Kontakt mit den Tieren haben. Immunsupprimierte Kinder sollten ausgenommen werden, da bei ihnen einerseits die Infektionsdosis häufig geringer ist und daher auch vergleichsweise wenige Erreger eine Infektion auslösen können, andererseits viele Erreger, die bei Immungesunden bedeutungslos sind, zu schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen führen können.
  • Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen der Tiere (erforderlichenfalls einschließlich Stuhlproben) zum Erkennen von Zoonosen werden empfohlen.
  • Beim Halten von Meerschweinchen und Hasen ist zu berücksichtigen, dass deren Haare, Hautschuppen und Harn als starkes Allergen wirken und daher eine Gefahr für disponierte Kinder darstellen können.
  • Wichtig ist, dass Tiere und ihr Umfeld sauber sind, sodass eine Weitergabe relevanter Mengen von Bakterien, die bei einer vorangegangenen Defäkation ausgeschieden werden, nicht zu erwarten ist. Daher müssen Käfige und Lagerplätze sauber und desinfizierbar sein. Zudem soll auf einen entsprechend hygienischen Umgang mit Futter und Trinkgefäßen sowie Spielzeugen der Tiere geachtet werden.
  • Weiters müssen Zugangsbeschränkungen für die Tiere geregelt werden; das betrifft v.a. Küchen und andere Bereiche mit für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln.
  • Das Halten von Schildkröten ist aufgrund der häufigen Besiedelung mit Salmonellen, Pseudomonas spp., Chlamydien und anderen humanpathogenen Bakterien und Pilzen nicht zu empfehlen.

 


Allfällige Rückfragen richten Sie bitte direkt an:

Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit,
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