Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014

Die Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 als Verordnung der Oö. Landesregierung regelt die Bewilligungsvoraussetzungen, die Fördervoraussetzungen und die Förderung von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern. Sie wurde erlassen aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 11a Abs. 9 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und gilt jetzt als Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich.