Landesbeitrag für Tageseltern

Tagesmütter bzw. Tagesväter bieten neben der institutionellen Kinderbetreuung eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht, maximal aber bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Seit Sommer 2013 gibt es neben der Betreuung durch Tagesmütter bzw. Tagesväter im eigenen Haushalt auch Tagesmütter bzw. Tagesväter in sonstigen Räumlichkeiten (z.B. in Betrieben, in Schulen, in Kindergärten oder in eigens für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehenden geeigneten Räumlichkeiten).

 

Tagesmütter bzw. Tagesväter im eigenen Haushalt:
Das Land Oberösterreich stellt gemäß § 11 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 einen Betreuungsbeitrag zur Verfügung. Dieser dient der Entlohnung der Tagesmütter bzw. Tagesväter. Die Höhe wird berechnet durch Abzug der Elternbeiträge und Gemeindebeiträge von den Personalkosten der Tagesmütter bzw. Tagesväter.

Das Land Oberösterreich stellt weiters gemäß § 10 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 einen Verwaltungsbeitrag zur Finanzierung der Erfüllung der Aufgaben der Rechtsträger zur Verfügung. Für jedes betreute Kind erhalten die Rechtsträger pro Jahr einen bestimmten Betrag, der gemäß der Anzahl der Monate, in denen ein Kind betreut wird, aliquotiert wird. Der Verwaltungsbeitrag für Tagesmütter bzw. Tagesväter im eigenen Haushalt beträgt im Kalenderjahr 2023 1.048,00 Euro, wenn ein Tageskind das gesamte Jahr betreut wird.

 

Tagesmütter bzw. Tagesväter in sonstigen Räumlichkeiten:
Das Land Oberösterreich stellt gemäß § 13 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 einen in der Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 geregelten Betreuungsbeitrag pro Stunde zur Verfügung (2,35 Euro im Kalenderjahr 2023). Dieser dient der Entlohnung der Tagesmütter bzw. Tagesväter.

Das Land Oberösterreich stellt weiters gemäß § 12 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 einen Verwaltungsbeitrag zur Finanzierung der Erfüllung der Aufgaben der Rechtsträger zur Verfügung. Für jedes betreute Kind erhalten die Rechtsträger pro Jahr einen bestimmten Betrag, der gemäß der Anzahl der Monate, in denen ein Kind betreut wird, aliquotiert wird. Der Verwaltungsbeitrag für Tagesmütter bzw. Tagesväter in sonstigen Räumlichkeiten (ausgenommen in Betrieben) beträgt im Kalenderjahr 2023 1048,00 Euro, wenn ein Tageskind das gesamte Jahr betreut wird, in Betrieben 775,00 Euro.

Veröffentlicht am 06.02.2023