Krabbelstube ab Herbst 2024 am Vormittag beitragsfrei

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer hat heute festgehalten, dass die beitragsfreie Vormittagsbetreuung in den Krabbelstuben eingeführt werden wird. Dies ist ein weiterer nächster großer Schritt auf dem Weg zum Kinderland Nr. 1. Damit ermöglicht Oberösterreich für die Eltern von Kleinkindern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So wird auch ein Stück weit dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes wird gestärkt. Kinderland Nr. 1 heißt, jedem Kind die besten Chancen zu geben – und allen Eltern die bestmögliche Unterstützung.

Mit diesem Schritt wird für alle Kinder bis zum Schuleintritt in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ein beitragsfreier Besuch am Vormittag ermöglicht. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Änderung des Elternbeitragssystems erfolgt. Andere rechtliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Die Kosten dieser Maßnahme werden vom Land OÖ getragen und werden durch eine entsprechende Erhöhung der Gruppenpauschalen für Krabbelstubengruppen übernommen. Alle Informationen zur Pressekonferenz-Unterlage finden Sie hier: Homepage des Landes OÖ

Die Bildungsdirektion wird nun den entsprechenden Gesetzgebungsprozess einleiten der vorbehaltlich der notwendigen Zustimmungen zu folgendem geplanten Ergebnis führen soll:

  • Ab 1. September 2024 soll für alle Kinder in Krabbelstuben und Kindergärten der Besuch am Vormittag beitragsfrei sein.
  • Ab 13:00 Uhr soll – wie bereits jetzt ab dem 30. Lebensmonat – ein Elternbeitrag am Nachmittag zu leisten sein.
  • Dieser soll für alle Kinder bis zum Schuleintritt gleich gestaltet sein und analog zum bereits bekannten Nachmittagstarif gestaltet sein. Das bedeutet:
    • Einkommensabhängig gestaffelter Tarif
    • 2, 3 und 5-Tagestarif
    • 5-Tagestarif einkommensabhängig zw. 46,- (+ Index 2024) und 119,- (+Index)
    • 2-Tagestarif auf 50% reduziert
    • 3-Tagestarif auf 70% reduziert
    • Geschwisterabschlag für das jüngere Kind idHv. 50%
    • Geschwisterabschlag für weitere jüngere Kinder idHv. 100%
    • Bei besonderen sozialen Begründungen kann von der Einhebung des Elternbeitrags gänzlich abgesehen werden
  • Die Kosten dieser Maßnahme werden vom Land OÖ getragen und werden durch eine entsprechende Erhöhung der Gruppenpauschalen für Krabbelstubengruppen übernommen.

Mit dieser Maßnahme wird eine sehr große finanzielle Erleichterung für junge Familien erreicht und eine Maßnahme gesetzt, die insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Gute kommen soll.

Veröffentlicht am 06.11.2023