Amtssignatur

 

 

 

Amtssignatur der Bildungsdirektion - Bildmarke

Die Bildungsdirektion für Oberösterreich verwendet für die auf dem elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

 

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

Verifizierung

Amtssignatur der Bildungsdirektion Oberösterreich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Amtssignatur
Die von der Bildungsdirektion Oberösterreich elektronisch amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Bildungsdirektion Oberösterreich auf. Die Amtssignatur wird auf Bescheide und andere Erledigungen der Bildungsdirektion aufgebracht und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Bildungsdirektion handelt.

Die Kenntlichmachung der Bildungsdirektion wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Bildungsdirektion visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke und
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Verifizierung
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung der Bildungsdirektion von diesem stammt. Die zu prüfende Erledigung muss dafür der Bildungsdirektion zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild ausreicht.

Zur Verifizierung können Sie das Dokument - bitte zur Gänze - an der Bildungsdirektion wie folgt übermitteln:

  • E-Mail: bd.post@bildung-ooe.gv.at (mit gescanntem Dokument als Anlage)
  • Fax: 0732 70 71 - 9210
  • postalisch (Original oder Kopie als Anlage)
  • persönlich
  • telefonisch (nach Zweckmäßigkeit). Eine Verifizierung eines Dokuments kann auch telefonisch erfolgen, wenn der gesamte Inhalt des Dokuments telefonisch mitgeteilt werden kann.
Veröffentlicht am 24.10.2022