Pädagogische Assistenzkraft/Schulische Nachmittagsbetreuung

Dienststelle

VS Aspach, Marktgemeinde Aspach

Beschäftigungsausmaß & Entlohnung

  • Beschäftigungsausmaß: 19,25 Wochenstunden inkl. Vorbereitungszeit Mo-Do (an Schultagen) zwischen 11.15 und 16.00 Uhr 
  • Entlohnung: mindestens € 2.629,50 brutto (für 40 Wochenstunden) 
  • Befristung: befristet ab 08.09.2025 bis 10.07.2026 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Aufgabenbereich

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union (EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern; 
  • Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind; 
  • Einwandfreies Vorleben 

Besondere Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschluss eines päd. Hochschullehrgangs für Freizeitpädagogik oder abgeschlossene 
  • Ausbildung zur/m Kindergarten- oder Hortpädagogin/en oder zur/m pädagogischen Assistenzkraft 
  • Pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; 
  • Flexibilität und Belastbarkeit 
 
  • Gewissenhafte Führung und eigenständige Betreuung der anvertrauten Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 
  • Mittagsbetreuung 
  • Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder 
  • Förderung und Unterstützung von Kreativität, Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung 

Wir bieten

  • attraktive Krankenversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö Gemeinden (KFG) 
  • anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet 
  • krisensichere, verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit 

Bewerbung 

Ihre Bewerbung bringen Sie bitte so rechtzeitig ein, dass diese bis spätestens Freitag, 08.08.2025, 10.00 Uhr beim Marktgemeindeamt Aspach (info@aspach.at) einlangt. 

Für Auskünfte steht das Gemeindeamt (Tel. 07755/7355) gerne zur Verfügung. 

 

Das weitere Auswahl- bzw. Objektivierungsverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des OÖ. Gemeindebedienstetengesetzes 2002 i.d.g.F. und dem Oö. Kinderbetreuungs-
Dienstgesetz 2014 i.d.g.F. 

Die Gemeinde behält sich vor, mit einzelnen Bewerbern(innen) Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche zu führen. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. 

Die Bewerbungen sind entsprechend zu belegen (Lebenslauf, Fotokopien sämtlicher Schul- und Dienstzeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis).