Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanager

Dienststelle

Bildungsregion Steyr-Kirchdorf, Holzhaus 1F, 4541 Adlwang

Bewerbungsfrist

05.06.2023

Geschäftszahl

BMBWF-2023-0.303.229

Entlohnung

Das monatliche Fixgehalt bzw. Fixentgelt beträgt gemäß § 65 GehG bzw. § 48v VBG mindestens EUR 6.233,90; zusätzlich gebührt eine nicht ruhegenussfähige monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes bzw. des Entgeltes.

Voraussetzungen

 

Aufgabenbereich

  1. Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 – Verwendungsgruppe SQM oder § 48r Abs. 4 Ziffer 1 – Entlohnungsgruppe sqm entweder durch die Erfüllung
    1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG 1979,
    1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984,
    1.3. der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 2b, 2c, 3 oder 7 VBG oder
    1.4. der Erfordernisse gemäß § 3 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 7 LVG,
  2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG 1979 oder § 48r Abs. 4 Ziffer 2 VBG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer in der dort aufgezählten Schule) und
  3. Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung, im Ausmaß von mind. 24 Stunden
 

In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 225 Abs. 5 BDG 1979 bzw. § 48r Abs. 6 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung, BGBl. II Nr. 158/2019, enthaltenen Tätigkeiten:

  • Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
  • Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der Region)
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung
  • Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
  • laufendes Qualitäts-Controlling
  • strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
  • Bereitstellung pädagogischer Expertise (an Schnittstellen)
  • Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall
  • sonstige der Bildungsregion von der Bildungsdirektion zugewiesene Aufgaben

Bewerbung & Bewerbungsfrist

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. die zuständige Bildungsdirektion (Begutachtungskommission) zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ende der Bewerbungsfrist: 05.06.2023

Ansprechperson

Andreas Tobisch-Redl
Telefon: 0732 70 71 - 4111
E-Mail: andreas.tobisch-redl@bildung-ooe.gv.at

Veröffentlicht am 02.02.2023