Sonderfall polyvalente Studien (WiPäd/RelPäd)

Wirtschaftspädagogik ist wie die Religionspädagogik ein polyvalentes Studium, für welche das pD-Schema eine eigene Regelung getroffen hat.
Dh ein Studium, dass sowohl zur Verwendung im schulischen als auch im außerschulischen Bereich befähigen.

Volksschule, Sonderschule: 

Ein Einsatz ist derzeit nur sondervertraglich möglich (Sondervertrag mit 5% Gehaltsabschlag bei Magister/Master, 10% bei Bachelor). 

Mittelschule, Polytechnische Schule (Einsatz Mathematik):

Der Einsatz erfolgt nach Zertifizierung durch die ZKQ (bei Vorliegen der Berufspraxis) im Regelvertrag gemäß § 3 Abs. 3a LVG (Auslegung: fachlich geeignete Hochschulbildung auf Masterniveau). Es ist eine ergänzende päd.-didakt. Ausbildung erforderlich (HLG Quereinstieg/60-90 ECTS). Prüfung allfälliger Anrechnungsmöglichkeiten durch PH.

Bei Fehlen der erforderlichen Berufspraxis ist eine sondervertragliche Anstellung möglich (Master, 5% Abschlag; Bachelor, 10% Abschlag). Bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis können durch lehramtliche Verwendung erfüllt werden.

Berufsschule (betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände):

Der Einsatz erfolgt (bei Vorliegen der Berufspraxis) im Regelvertrag gemäß § 3 Abs. 3 LVG. Es ist keine ergänzende päd.-didakt. Ausbildung erforderlich (§ 3 Abs. 3 Z 3 LVG).

Bei Fehlen der erforderlichen Berufspraxis ist eine sondervertragliche Anstellung möglich (Master, 5% Abschlag; Bachelor, 10% Abschlag).

Jedenfalls haben Sie zusätzlich zu den obgenannten verpflichtenden Ausbildungen die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 Tagen zu absolvieren. Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase.

Veröffentlicht am 25.03.2023