Wenn Sie ein in Österreich erworbenes facheinschlägiges Lehramtsstudium für eine andere Schulart gemäß Akademien-Studiengesetz 1999 oder SchOG vorweisen können gilt für Sie:
- Sie erhalten einen Sondervertrag mit 10% Gehaltsabschlag.
- Sie können an einer VS, MS, PTS oder SS unterrichten.
- Sie haben die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 Tagen zu besuchen. Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase.
Sie können den erfolgreichen Abschluss der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw BRP oder eines vergleichbaren ausländischen Abschlusses vorweisen, sofern bei Letzterem die Gleichwertigkeit vom BMBWF bestätigt wurde:
- Sie erhalten einen Sondervertrag mit 22% Gehaltsabschlag.
- Sie können an einer VS, MS, PTS oder SS unterrichten.
- Sie haben die Einführungslehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Tagen zu besuchen. Hier erhalten Sie Informationen zu den Einführungslehrveranstaltungen bzw. zur Induktionsphase.
Sie möchten von der Behörde überprüfen lassen, ob die oben angeführten Angaben auf Sie zutreffen? Gerne können Sie das unten angeführte Formular dazu verwenden.
Veröffentlicht am 23.03.2023