
Regelung zum Parteienverkehr
Persönliche Behördengänge sind derzeit nur nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Bearbeiterin / dem zuständigen Bearbeiter möglich und auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken. Während des Aufenthalts in einem Amtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, sowie ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.Wir danken für Ihr Verständnis!

Schulbetrieb seit 15. Februar
Schulbetrieb in Volksschulen:
- Alle Volksschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den Selbsttests.
- Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, erhalten durch die Lehrkräfte ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause.
Schulbetrieb in Sonderschulen:
- Die 1. bis 4. Schulstufen der Sonderschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
- Für Sonderschulen ab der 5. Schulstufe gilt der Schichtbetrieb.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den Selbsttests.
Schulbetrieb in den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und in den Polytechnischen Schulen:
- Schichtbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler
- Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den Selbsttests.
Für alle ab der 5. Schulstufe gilt:
- Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet.
Schulbetrieb in AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höheren Schulen und Berufsschulen:
- Schulen führen tageweise Präsenzunterricht durch.
- Der Unterricht sollte in einem zweitägig wechselnden Schichtbetrieb (Gruppe/Klasse A am Montag und Dienstag, Gruppe/Klasse B am Mittwoch und Donnerstag) organisiert werden. Der Freitag kann individuell für den Unterricht in kleinen Gruppen genutzt werden. Es dürfen nie mehr als 50 % der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gleichzeitig am Schulstandort sein.
Weitere Informationen dazu:
- Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827
- Verordnung
- Website des BMBWF
- Elternbriefe in anderen Sprachen
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Coronakrise - Gesprächskontakte für Kinder und Jugendliche

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
(Stand: 7. 04. 2021)
Sollte es einschlägige Verdachts- oder Erkrankungsfälle an Ihrer Schule geben, bitten wir um eine sofortige Meldung an die Bildungsdirektion (telefonisch an +43 732 7071-4131 oder -4132 - oder per Mail an meldung@bildung-ooe.gv.at)!
Die Hotline der Bildungsdirektion OÖ ist Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr erreichbar!
Anfragen können auch an:
- die telefonische Gesundheitsberatung 1450
- AGES-Hotline 0800 55 56 21
gerichtet werden. Beide Rufnummern sind täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar.
Hinweis: Es herrscht eingeschränkter Amtsbetrieb. Parteienverkehr wird bevorzugt telefonisch, elektronisch oder schriftlich abgehalten.
Informationen und Empfehlungen für Schulen und Eltern:
- FAQ "Schule im Frühjahr 2021" (Stand 7. April 2021)
- FAQs zur Massentestung von Schulpersonal in Oberösterreich
- Leifaden "Schule im Herbst" des BMBWF (pdf)
- Richtiges Lüften - Empfehlung des OÖ Energiesparverbandes
- Die Corona-Ampel für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen auf einen Blick (pdf)
- Hygiene- und Präventions- und Verfahrensleitlinien für Gesundheits- und Bildungsbehörden(pdf)
Empfehlungen zum Schutz in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen:
- Der richtige Umgang mit meinem Mund-Nasen-Schutz
- Informationsplakate für Schulen (bunt)
- Informationsplakate für Schulen (schwarz/weiß)
